Szene
Parov Stelar: 18.000 Euro Strafe, weil Publikum zu v...
Die international erfolgreiche Austro-Band "Parov Stelar" bekamen es nach einem Konzert in Wien mit dem Magistrat zu tun. Weil das Publikum zu viel getanzt hat, würde Vergnügungssteuer für eine Tanzveranstaltung fällig, wie der "Kurier" berichtet.
Die international erfolgreiche Austro-Band "Parov Stelar" bekamen es nach einem Konzert in Wien mit dem Magistrat zu tun. Weil das Publikum zu viel getanzt hat, würde Vergnügungssteuer für eine Tanzveranstaltung fällig, wie der "Kurier" berichtet.
Das Konzert fand bereits am 1. Juli 2011 in der Rinderhalle St. Marx statt. Der Veranstalter, die Entertainment Quartier GmbH, holte bei der MA 6 (Rechnungswesen) eine Genehmigung für ein Konzert ein. Ein Revisionsbeamter (ebenfalls MA 6) war nachträglich aber anderer Meinung.
Er kontrollierte die Veranstaltung und konzentrierte sich darauf, dass während der Band, die nach Parov Stelar quasi als "Rausschmeißer" auftrat, richtig getanzt wurde. Also sei das eine Tanzveranstaltung und kein Konzert gewesen. Und dafür zahlt man Vergnügungssteuer.
Beamten-Schikane
Band-Leader Parov Stelar (bürgerlich Marcus Füreder) meinte dazu: "Es ist an sich skurril, dass Vergnügen besteuert wird. Aber wenn ein Beamter sagt: 'Ihr müsst nur so spielen, dass niemand tanzt, dann habt ihr kein Problem', grenzt das an Schikane."
Der Verwaltungsgerichtshof lehnte schließlich eine Beschwerde von Parov Stelars Management ab und verpflichtete den Veranstalter Entertainment Quartier GmbH zu einer nachträglichen Zahlung von 18.000 Euro (10.000 Euro Vergnüngungssteuer und 8.000 Euro Gerichts- und Anwaltskosten).
Bei der Vergnügungssteuer wird offenbar willkürlich zwischen Publikumstanz (Gesellschaftstanz auf einer bereitgestellten Tanzfläche) und rhythmischer Bewegung der Konzertbesucher unterschieden. Denn der Geschäftsführer der Entertainment Quartier GmbH wurde auch als Person geklagt und bekam dort ein genau gegensätzliches Urteil.