Ärger bei den Anrainern
Parksheriff straft in dieser Gasse plötzlich eiskalt ab
In Rudolfsheim-Fünfhaus sorgt eine neue Strafenflut für Ärger. Ein Anrainer erzählt, dass das Parken plötzlich nicht mehr möglich ist.
"Heute"-Leserreporter Almedin zog vor einigen Jahre in die Nähe der Sperrgasse im 15. Wiener Gemeindebezirk. Das Parken war damals laut ihm kaum ein Problem: "Es gab genug Stellplätze für alle." Doch in den vergangenen Jahren wurde die Situation immer prekärer, erzählt er weiter.
Nun sorgt jedoch eine Strafenflut für großen Ärger unter den Autofahrern. In der Sperrgasse strafte offenbar ein Beamter zahlreiche Fahrzeuge ab, die dort parkten. Der Grund: Fehlende Bodenmarkierungen und die schräg stehenden Fahrzeuge.
"Offensichtlich ist es dort plötzlich verboten, sein Auto abzustellen", ärgert sich der Fünfhauser im "Heute"-Talk. Er selbst habe einen der Sheriffs darauf angesprochen – dieser habe ihm gesagt, dass es ihm zwar leid tut, die Order aber "von oben" komme.
ÖAMTC-Jurist
"Heute" sprach mit dem ÖAMTC-Juristen Nikolaus Authried über die Problematik. Tatsächlich ist der Fall rein rechtlich gesehen glasklar: Mehrspurige Kraftfahrzeuge müssen parallel zum Fahrbahnrand abgestellt werden. Einspurige Fahrzeuge hingegen sind platzsparend aufzustellen.
Laut Authried wäre es hier jedoch durchaus denkbar, die Schrägparkplätze zu legalisieren, wenn es jahrelang kein Problem dargestellt habe. So könnte man einige Parkplätze "retten" bzw. schaffen, ohne dass Grünflächen weichen müssten.
Wiener Polizei zuständig für Parksheriffs
Ein Sprecher der MA 67 (Parkraumüberwachung) erklärte gegenüber "Heute", dass die Parksheriffs und somit auch die Kontrollen der Wiener Polizei obliegen. "Zur Legalisierung einer Schrägparkplatzverordnung empfehlen wir den Anrainer*innen, sich an die MA 46 - Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten zu wenden", heißt es abschließend.
Die Wiener Polizei erklärte gegenüber "Heute": "Wird eine Verwaltungsübertretung von einem Kontrollorgan der Parkraumüberwachungsgruppe wahrgenommen, ist es seine Aufgabe, diese Übertretung zu ahnden. Der Fahrzeughalter hat in einem Verwaltungsstrafverfahren die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen."