Wien
Parkpickerl-Überlappungszone im 21. und 22. Bezirk fix
Floridsdorf und die Donaustadt einigen sich auf eine Überlappungszone im Bereich des Donauturms. Die Umsetzung erfolgt aber erst im Juli.
In Teilen der Innenstadtbezirke ist es nichts Neues, nun ist es auch über der Donau soweit: Der Floridsdorfer Bezirksvorsteher Georg Papai (SPÖ), Ernst Nevrivy, Bezirkschef der Donaustadt (SPÖ) und die zuständige Magistratsabteilung MA46 (Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten) haben sich im Zuge der Parkpickerl-Debatte auf eine örtliche Überlappungszone im Bereich des Donauturmes geeinigt.
Regelung tritt erst ab Juli in Kraft
Für die Anrainer der Donauturmstraße und der Arbeiterstrandbadstraße bedeutet das: Sie dürfen mit ihrem Parkpickerl auch in Teilen des anderen Bezirkes parken. "Von dieser Maßnahme werden die Bewohner beider Bezirke in gleichem Maß profitieren", sind sich beide Bezirkschef sicher.
Mit der Umsetzung dürfte es allerdings noch dauern. Ab Anfang Juli soll die neue Regelung in Kraft treten, heißt es aus dem Büro von Bezirksvorsteher Papai.
Alle Infos zum Parkpickerl
Die Kurzparkzone gilt ab 1. März in Wien. Wochentags von 9 bis 22 Uhr ist das Parken dann kostenpflichtig. Einige Ausnahmen von der Regelung gibt es dennoch. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Wer sein Pickerl noch nicht hat, der sollte schnell sein. "Heute" hat alle Informationen zur Anmeldung online oder vor Ort aufgelistet.