Welt
Panne bei Laschet-Stimmabgabe – man sah, was er wählte
Kanzlerkandidat Armin Laschet sorgt selbst am Tag der großen Wahl mit einem Fauxpas für Aufsehen. Seine Stimme hätte er so nicht abgeben dürfen.
Obwohl er schon seit mehreren Jahren die Regierungsverantwortung in seinem Bundesland Nordrhein-Westfalen inne hat und seit 32 Jahren politisch aktiv ist, verstieß der Spitzen- und Kanzlerkandidat der CDU, Armin Laschet, am heutigen Wahlsonntag gegen die Wahlordnung. Wie ein Foto zeigt, war sein Stimmzettel beim Gang zur Wahlurne falsch gefaltet, seine Kreuze dadurch sichtbar.
Laut § 56 der Deutschen Bundeswahlordnung hat der Wähler den Stimmzettel "in der Weise, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist" zu falten. Darüber hinaus muss der Wahlvorstand einen Wähler zurückweisen, der "seinen Stimmzettel so gefaltet hat, dass seine Stimmabgabe erkennbar ist". Gegen beide Punkte haben Armin Laschet, wie auch seine Frau Susanne, bei ihrer Stimmabgabe in Aachen verstoßen.
Konsequenzen
Rechtliche Konsequenzen wird das nicht haben, wie der Sprecher des Bundeswahlleiters zu "Bild" sagt. "Aus dem unglücklichen Halten oder Knicken oder Einwerfen eines Stimmzettels in die Wahlurne ergeben sich keine Rechtsfolgen."
In der Öffentlichkeit wird der Fauxpas wohl schwerer wiegen, denn es ist bei weitem nicht der erste Tritt ins Fettnäpfchen durch den 60-Jährigen, der Merkels Nachfolger werden will. Der wohl bekannteste: Als im Sommer bei einer Flut in Rheinland-Pfalz 180 Menschen starben, sah man Laschet während einer Rede lachend im Hintergrund.