Keine Reaktion

ORF straft Toten ab, weil er GIS nicht bezahlt hat

Obwohl ein Wiener am 8. Jänner verstorben war, fordert die OBS für März und April ORF-Gebühr. Keine Reaktion auf Kontaktversuche der Angehörigen.

Newsdesk Heute
ORF straft Toten ab, weil er GIS nicht bezahlt hat
Über vier Monate nach seinem Ableben bekam der Wiener den Exekutionstitel vom ORF.
Montage: Helmut Graf, Leserreporter

Am 8. Jänner verstarb der alleinstehende Wolfgang R. in Wien. Auf seine Wohnung in Simmering sowie deren Postkasten hatte deswegen vorerst niemand Zugriff. Als wäre dieser Verlust nicht schon schlimm genug, haben seine Angehörigen, die sich bei "Heute" meldeten, nun mit unverhofften Querelen zu kämpfen.

In weiser Voraussicht informierte seine Schwester schon am 21. März die ORF-Beitrags Service GmbH über das Ableben ihres Bruders und kündigte den Vertrag. Wie üblich kam darauf lediglich ein automatisiertes Standard-Mail; es könne aktuell zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.

Exakt ein Monat später, am 21. April, war das Erbe abgewickelt. Abermals erging eine entsprechende Information plus Sterbeurkunde an die OBS. Weil darauf keine Reaktion mehr kam, folgte auch noch ein eingeschriebener Brief am 26. April. Auch dieser blieb unbeantwortet.

Exekution angedroht

Wolfgangs Schwester rief nun persönlich bei der OBS an, wo ihr eine positive Antwort gegeben wurde. Eine Mitarbeiterin erklärte, es sei bereits alles erledigt. Das Beitrags-Konto des Verstorbenen sei bereits auf 0 Euro zurückgesetzt worden, die Familie müsse sich um nichts weiter kümmern. Eine Auskunft, die sich wenig später als völlig falsch herausstellen sollte.

Wie der Schwager des Verstorbenen jetzt berichtet, bekam am 24. Mai der zu diesem Zeitpunkt bereits über vier Monate Verstorbene abermals Post vom ORF. Es handelte sich um einen "vollstreckbaren Rückstandsausweis" gemäß Verwaltungsvollstreckungsgesetz, bei dem es sich um einen Exekutionstitel handelt.

"Saustall"

Der am 8. Jänner Verstorbene sollte also für März und April ORF-Gebühr zahlen. 30,60 Euro plus 3,06 Euro Strafe (Säumniszuschlag) wurden dafür fällig.

Entsprechend wütend sind nun dessen Angehörige, die von einem "offensichtlichen Saustall" sprechen. "Was ist in den letzten Jahrzehnten mit der Kommunikationskultur von Firmen geschehen", ärgert sich sein Schwager gegenüber "Heute". "Liebe OBS, sehen Sie da vielleicht auch Bedarf in Ihrem Bereich, etwas zu ändern?"

"Einzelfälle"

Dass die OBS gelegentlich den ORF-Beitrag von Verstorbenen einfordert, war bereits bekannt und passierte schon zu GIS-Zeiten. In den Griff bekommen haben die Behörden das Problem aber noch immer nicht. Und das, obwohl die OBS eigentlich sehr wohl von den Ministerien monatlich die Sterbedaten übermittelt bekommt, offenbarte eine parlamentarische Anfrage ("Heute" berichtete).

Zum Hintergrund: Grundsätzlich muss an jedem Hauptwohnsitz der Beitrag entrichtet werden. Wird für eine Adresse kein Beitrag entrichtet, so wird eine der Personen, die dort ihren Hauptwohnsitz gemeldeten haben, kontaktiert. Hier kann es passieren, dass zum Zeitpunkt der Datenübermittlung ein Todesfall noch nicht berücksichtigt war.

Eigentlich werden die Daten vor dem Anschreiben mit dem Sterberegister abgeglichen, nichtsdestotrotz könne "nicht verhindert werden, dass zwischenzeitlich vereinzelt verstorbene Personen angeschrieben werden", gab das Ministerium damals zu.

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