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Neue Gebühr – auch GIS-Verweigerer sollen blechen
Es wird nicht ruhig um die ORF-GIS. Erst gab es eine Teuerung, dann landet sie bald vor Gericht – und nun soll auch noch eine ganz neue Gebühr kommen.
In Sachen GIS sind die Österreicher tief gespalten. Nicht umsonst kämpft der ORF seit Jahresbeginn mit einer rätselhaften Flut an GIS-Abmeldungen – alleine im Jänner und Februar 2022 haben sich Tausende Österreicher verabschiedet. Im ORF wurde deshalb sogar die Gründung einer Taskforce angekündigt. Am 1. Februar wurden außerdem die GIS-Gebühren erhöht. Festgelegt wurde eine Erhöhung des Radioentgeltes um 0,37 Euro auf netto 4,97 Euro.
Gleichzeitig wurde das Fernsehentgelt um 1,01 Euro auf netto 13,62 Euro hochgetrieben. In Summe ergibt sich daraus ein monatliches Programmentgelt für Radio und Fernsehen von netto 18,59 Euro bzw. eine Erhöhung um netto 1,38 Euro. Dem nicht genug, soll auf die Österreicher bald eine neue GIS-Gebühr zukommen – die auch Tausende treffen wird, die bisher die ORF-Gebühr nicht gezahlt haben. Der Grund: Der ORF will auch das Streamen unter die Gebührenpflicht stellen.
Neuer GIS-Chef läutete selbst Haushalte durch
Wer nämlich bisher kein empfangsbereites Gerät wie einen TV oder ein Radio in der Wohnung hatte, konnte trotzdem ORF-Inhalte etwa aus der TVthek streamen, dies fällt nicht unter die Gebührenpflicht. Im Umkehrschluss müssen aber dafür jene Österreicher eine GIS-Gebühr zahlen, die ein empfangsbereites Gerät wie einen Fernseher in der Wohnung stehen haben, die ORF-Programme aber technisch nicht ansehen können, weil sie nicht einmal eine "ORF DIGITAL-SAT"-Karte besitzen.
Darüber, ob das kostenfreie Streamen der ORF-Inhalte gegenüber dem herkömmlichen, kostenpflichtigen Empfang dem Gleichheitsgrundsatz entspricht, wird vermutlich im Herbst der Verfassungsgerichtshof entscheiden. In einem neuen Interview im "Standard" spricht indes der neue GIS-Chef Alexander Hirschbeck – er läutete laut Bericht selbst 16 Jahre lang für den ORF in Sachen GIS bei den heimischen Haushalten als Außendienst-Mitarbeiter die Klingeln – Klartext.
Streaming-"Lücke" sei "unfaire Situation"
Einen Satz, den Hirschbeck beim Durchklingeln regelmäßig gehört habe: "Okay, jetzt haben Sie mich erwischt." Wie viele Menschen in Österreich nach wie vor keine GIS zahlen (obwohl sie müssten), könne er nicht einschätzen, generell sei man aber in Sachen Zahler mit 3,65 Millionen angemeldeten Standorten "auf einem sehr hohen Niveau". In Sachen Streaming versus TV sehe Hirschbeck eine "unfaire Situation": Ein Haushalt schaue ORF und zahle dafür, der Nachbar aber nicht.
Ein Problem, den Menschen zu erklären, dass sie vielleicht künftig auch für das Streamen zahlen sollen, sieht der neue GIS-Chef offenbar nicht: Man erkläre es, "wie man es bisher erklärt – ein Entgelt für ein Angebot, dann auch für diesen technischen Zugang". Wie viel eine solche Streaming-Gebühr Mehreinnahmen für den ORF bedeuten würde, konnte er allerdings nicht beziffern. Warten müsse man jedenfalls nun auf die Verfassungsgerichtshof-Entscheidung im Herbst.
100 Euro für Jeden zurück?
An anderer Stelle gibt es aktuell außerdem einen Knalleffekt um das ORF-Programmentgelt GIS. Es geht konkret um jenen Teil, der als Mehrwertsteuer von zehn Prozent ausgewiesen wird. Dieser Teil soll laut "Kurier"-Bericht nach Meinung der AdvoFin rechtswidrig sein. Der Hintergrund: Die Mehrwertsteuer dürfe nicht auf eine Gebühr verrechnet werden, so die Meinung des Prozessfinanzierers. Nun geht die Sache sogar vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Grundsätzlich sei ein Verrechnen der Mehrwertsteuer auf eine Gebühr nach der Mehrwertsteuer-Richtlinie der EU nicht erlaubt, so die AdvoFin. Darüber muss nun der EuGH entscheiden, dann wird es auch ein Urteil des heimischen Verwaltungsgerichtshofs geben. Trifft dieses auf alle 3,3 Millionen GIS-Zahler zu, geht es im Endeffekt um ganze 330 Millionen Euro – jeder könne dann 100 Euro zurückfordern.
GIS-Gebühr auch vor dem EuGH
Rückenwind in der Causa gibt außerdem laut Bericht eine EuGH-Entscheidung für Tschechien: Dort hieß es bereits 2016, dass die TV-Gebühr den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanziere und keine Dienstleistung gegen Entgelt sei – deswegen sei sie auch kein steuerbarer Umsatz. In diesem Punkt gehen die Meinungen auseinander – die GIS beruft sich laut "Kurier" auf eine Ausnahmeregelung, die in die EU-Richtlinie einfloss.