FBI suchte Wiener Künstler
"Oida du bist tot": Maler drohte Martin Ho auf Facebook
Christian R. lieferte sich in Wien einen Streit mit Ho, stand nun wegen gefährlicher Drohnung vor Gericht. Das wurde dem Kunst-Bad-Boy aufgebrummt!
Künstler Christian R. (45) sammelte im Laufe der Jahre insgesamt sechs Vorstrafen an. Immer wieder soll der Künstler in Prügeleien verwickelt gewesen sein. In der Szene gilt er als "Bad Boy", sogar das FBI suchte nach ihm. Denn in den USA drohen dem Wiener 20 Jahre Haft, er ist angeblich in einen Kunst-Fälschungsskandal verwickelt. Dienstag (24.10.) ging der Prozess wegen eines alten Streits mit Szene-Gastronom Martin Ho weiter.
"Sicherungen bei ihm geflogen"
Martin Ho hatte im Jahr 2013 Bilder von dem Künstler gekauft – aber nicht alle bekommen. Ein Streit war die Folge. "Es dürften die Sicherungen geflogen sein bei ihm", meinte Martin Ho. Er wurde von dem Maler auf Facebook angeblich wüst beschimpft und bedroht. "Wenn ich dich sehe, zerlege ich dich", soll ihm der Künstler ausgerichtet haben. "Eine falsche Aussage von dir und du bist Geschichte", hieß es in einem anderen Posting. Laut Gericht schrieb er auch: "Oida, du bist tot" oder "Game over".
"Aggressionspotential ist bekannt"
Ho habe die Drohungen durchaus ernst genommen, es sei "eine Furcht" da gewesen. "Das Aggressionspotential von ihm ist ja bekannt", meinte er über den Maler. Deshalb sei er damals auch zur Polizei gegangen. Weil der Künstler lange Zeit in den USA lebte, kam es erst jetzt zu dem Prozess. Bei einem ersten Gerichtstermin im September war Ho nicht als Zeuge erschienen. "Das war ein Fehler, ich hatte den Termin nicht im Kalender", rechtfertigte sich der "Dots"-Chef. Die Ordnungsstrafe in der Höhe von 200 Euro wurde ihm daraufhin erlassen.
"Blöde Geschichte, beeinflusst von Drogen"
"Es war eine blöde Geschichte, beeinflusst von Drogen. Ich übernehme die Verantwortung. Es tut mir leid", so der Angeklagte über die alten Postings. Am Dienstag setzte es eine Diversion. Der Künstler muss verpflichtend Bewährungshilfe in Anspruch nehmen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig!