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Ohne Corona-Impfung kein Bier und kein Marihuana
Die Provinz Quebec in Kanada schränkt die Freiheit von Impfgegnern weiter ein. Beim Alkohol- und Cannabiskauf ist künftig ein Impfnachweis notwendig.
Als wäre es zugedröhnt einfacher – doch im kanadischen Quebec müssen Ungeimpfte die Pandemie vorerst nüchtern über sich ergehen lassen. Die Provinz schränkt den Verkauf von Alkohol und Marihuana für Impfmuffel erheblich ein. Künftig muss beim Betreten von staatlichen Spirituosen- und Cannabisgeschäften ein gültiger Impfausweis vorgelegt werden. Das gab Quebecs Gesundheitsminister Christian Dubé jetzt bekannt.
Grund ist der sprunghafte Anstieg der Corona-Neuinfektionen in der Region. Obwohl die Impfrate mit fast 80 Prozent als eine der weltweit höchsten gilt, steigen die Krankenhauseinweisungen weiter an. Betroffen sind insbesondere Ungeimpfte: Obwohl nur etwa ein Fünftel der 8,5 Millionen Einwohner Quebecs nicht geimpft ist, machen sie rund die Hälfte aller Intensivpatienten aus. Das droht die Kapazitäten der Spitäler zu überfordern.
Reihe von Beschränkungen für Impfgegner
Die Ankündigung tritt mit 18. Jänner in Kraft. Mit den neuen Einschränkungen will man mehr Menschen davon überzeugen, sich den schützenden Stich zu holen, und so die Krankenhauszahlen reduzieren. Das zeigt bereits erste Wirkung: Laut der kanadischen Zeitung "Montreal Gazette" hat sich die Rate der Erstimpfungen in Quebec an nur einem Tag bereits vervierfacht.
Bereits jetzt ist beim Betreten von Gesundheitseinrichtungen, Indoor-Sportstätten, Kinos, Bars und Nachtclubs ein Impfausweis Voraussetzung. Ausnahmen gelten für Kinder unter 13 Jahren. Zusätzlich gilt derzeit eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr.
Sprunghafter Anstieg bei Neuinfektionen
Die Infektionszahlen in Kanada sind in den vergangenen Wochen sprunghaft nach oben geschnellt. Während sich am 10. Dezember noch rund 3.400 Menschen mit Covid-19 infiziert haben, waren es am Montag bereits mehr als 46.000 – ein bisheriger Höchststand.
Cannabis ist seit 2018 in Kanada legal. Wie Alkohol darf das grüne Kraut aber nur in offiziell staatlichen Geschäften verkauft werden.