Wirtschaft

Österreich besteuert Bitcoin und Co. jetzt mit 27,5%

Hiobsbotschaft für alle Crypto-Bros: Für Gewinne aus Bitcoin und Co. fällt seit 1. März die Kapitalertragssteuer von 27,5 Prozent an.

Leo Stempfl
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Die Zeit des Steuerfreien Tradings ist vorbei.
Die Zeit des Steuerfreien Tradings ist vorbei.
Getty Images

Lange Zeit wurden sie wie Gold behandelt, doch damit ist nun Schluss. Wer in der Pandemie seine lukrative Nebeneinkunft in den Kryptowährungen gefunden hat, musste für daraus lukrierte Gewinne grundsätzlich keine Steuern abführen. Ab 1. März ist das anders.

Seit Dienstag werden Bitcoin, Etherum und Co. wie Aktien behandelt, heißt es fällt Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5 Prozent an – unabhängig davon, wie lange sie gehalten werden. Die Regelung gilt auch rückwirkend für alle Kryptowährungen, die seit dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden.

Weitere Maßnahme ab 2023

Zwar fielen schon davor teilweise Steuern an, dies jedoch nur, wenn sie innerhalb eines Jahres wieder verkauft wurden. Auch diese Behaltefrist fällt nun. Die neue Steuer fällt an, wenn die Gewinne aus dem Krypto-Bereich entnommen, also wenn etwa Bitcoin in Euro getauscht werden.

Eine weitere Maßnahme greift ab 2023. Inländische Dienstleister unterliegen dann einer KESt-Abzugspflicht. Für die Krypto-Einkünfte muss die KESt dann automatisch abgezogen werden.

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