Wirtschaft

Nur so entgehst du der neuen ORF-Jahresgebühr

Die ab Jänner 2024 startende ORF-Gebühr wird nicht monatlich, sondern jährlich auf einen Schlag im Voraus zu zahlen sein. So verhinderst du das.

Hunderte Euro – neue ORF-Gebühr ist auf einen Schlag zu zahlen.
Hunderte Euro – neue ORF-Gebühr ist auf einen Schlag zu zahlen.
EVA MANHART / APA / picturedesk.com

Zu Jahresbeginn 2024 flattert allen österreichischen Haushalten eine überraschend fette Rechnung in den Briefkasten. Die Rede ist von der neuen ORF-Gebühr, die anders als gedacht für das ganze Jahr und das auch noch im Voraus zu berappen sein wird, wie diese Woche enthüllt wurde. In Wien wird sie beispielsweise etwas über 235 Euro betragen, in Kärnten sogar 245 Euro, immerhin nur 186 Euro sind es in Nieder- und Oberösterreich sowie Vorarlberg. Zu zahlen wird das alles innerhalb von 14 Tagen sein, ansonsten klopft das Inkassobüro an.

Entgehen kannst du der neuen Gebühr nicht wirklich. Bis auf wenige Ausnahmen zahlen ab 1. Jänner 2024 alle Bürger in Österreich die neue ORF-Gebühr als Haushaltsabgabe. 15,30 Euro pro Monat und pro Österreicher kostet die neue ORF-Gebühr, darauf schlagen sechs der neun Bundesländer noch eine Landesabgabe drauf. Alle Haushalte in Österreich müssen zahlen, egal ob sie TV, Radio oder Computer daheim stehen haben – oder nicht. Grundsätzlich gilt aber: Wer von der bisherigen GIS befreit war, soll das auch von der neuen ORF-Gebühr bleiben.

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    Polizisten mussten das ORF-Zentrum abriegeln.
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    Wer befreit ist und wie man die Jahresgebühr vermeidet

    GIS-befreit ist etwa, wessen Haushalts-Nettoeinkommen (für eine Person) 1.243,49 Euro nicht überschreitet. Bei zwei Personen im Haushalt darf das Nettoeinkommen maximal 1.961,75 Euro betragen, für jede weitere Person 191,87 Euro. Diese Einkommensgrenzen gelten auch bei allen in folgenden genannten Ausnahmen von der GIS-Pflicht. Mit den entsprechenden Nachweisen sind nämlich auch Arbeitslose, Gehörlose oder Beihilfebezieher zum Kinderbetreuungsgeld befreit. Ebenso befreit sind laut GIS "Bezieher von Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit", darunter Bezieher der Grundversorgung, Zivildienstleistende oder Rezeptgebührbefreite.

    Außerdem befreit sind Mindestsicherungsbezieher, Bezieher von Pflegegeld, Studien- oder Schülerbeihilfebezieher und Pensionisten befreit – wenn sie die das oben genannte Einkommen nicht überschreiten. Alle anderen müssen zahlen – können aber die Zahlung der Jahresgebühr verhindern. Gezahlt werden soll nämlich per Überweisung beziehungsweise Zahlschein alles auf einmal – pikante Ausnahme: Außer der ORF bekommt Zugriff auf dein Konto, und das per SEPA-Lastschriftmandat.

    "Ist ab Inkrafttreten umzusetzen"

    Nach dem Bericht meldete sich der ORF gegenüber "Heute" zu Wort. In der Stellungnahme heißt es: "Die möglichen Verrechnungsarten sind im Entwurf des neuen ORF Beitragsgesetzes geregelt, das ab Inkrafttreten umzusetzen ist. Grundsätzlich gilt, dass sich für bestehende Rundfunkteilnehmerinnen und -teilnehmer aktuell nichts ändert und die ausgewählte Zahlungsmodalität bestehen bleibt. Allen ab 01.01.2024 neuen Beitragspflichten, die die Variante Zahlschein bevorzugen, ist zunächst eine Jahresvorschreibung zu übermitteln."

    Und weiter: "Diese kann mit der Einrichtung eines SEPA-Lastschrift-Mandates (Einzugsermächtigung) auf eine 2x- oder 6x-jährliche Zahlung umgestellt werden, wie dies auch schon bisher bei der GIS der Fall war." Wer die Haushaltsabgabe also von seinem Konto abziehen lässt, kann statt jährlich den Betrag auch halbjährlich oder alle zwei Monate bezahlen. Jahreszahler wiederum müssen den Betrag zwischen 186 Euro und 245 Euro je nach Bundesland auf einmal berappen. Dazu bleibt dann jeweils eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. Bisherige GIS-Zahler bekommen die Jahresvorschreibung ab 2026.

    Nichtzahlern droht Inkassobüro

    Und was passiert, wenn man gar nicht zahlt? Dann droht das Inkassobüro, um den offenen Betrag gerichtlich einzufordern. Im schlimmsten Fall drohen also neben hohen Mahnspesen auch Pfändungen. Einkommensschwache Haushalte sind allerdings von der Gebühr befreit, selbes gilt für Hörbehinderte, Lehrlinge und Einpersonenunternehmen. Alle anderen Unternehmen werden kräftig zur Kassa gebeten und müssen, je nach Höhe der Lohnsumme, bis zu 99 ORF-Beiträge entrichten. Sie und die 525.000 hinzukommenden Zahler werden darüber wohl wenig erfreut sein.

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