Rassistische Diskriminierung
"Nur für Österreicher" – Wut-Wirt muss vor Kommission
Ein Kärntner Gastronom verkündete, dass er "Hippies, Veganer, Ökos und Araber" ausschließt. Das bringt ihn nun vor die Gleichbehandlungskommission.
Anfang dieses Jahres sorgte der Kärntner Gastronom Stefan Lercher mit einem Posting in den sozialen Medien für Aufregung: "Veganer, Hippies, Ökos und Araber ausgeschlossen" schrieb der gebürtige Osttiroler, der die Pizzeria "Peppino" in Millstatt (Ktn.) betreibt. Wie er "Heute" damals gegenüber erklärte, allerdings nicht aus rassistischen Motiven.
"Vor einigen Tagen hatten wir eine arabische Gruppe zu Gast, die ihre Kinder mit den Schuhen auf den Tisch gestellt hat." Als die Kellnerin sie gebeten habe, damit aufzuhören, hätten die Besucher mit der Aussage "Verpiss dich du Schlampe, wir kaufen das ganze Haus" reagiert – womit für den Gastronomen eine rote Linie überschritten war. Dieser Vorfall war schließlich der Grund für das Posting.
Aufregung um rassistisches Posting
Ein Kärntner Gastronom schloss nach einem Vorfall Veganer, Hippis, Ökos und Araber aus seiner Pizzeria aus. Er wurde wegen rassistischer Diskriminierung angezeigt. "Heute" berichtete mehrfach.
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"Heute nur für Österreicher geöffnet"
Im August eckte Lercher dann erneut an, indem er ein großes Schild mit der Aufschrift "Heute nur für Österreicher geöffnet" vor der Tür des Lokals platzierte. SOS-Mitmensch-Sprecher Alexander Pollak zeigte den Gastronomen wegen rassistischer Diskriminierung bei der Bezirkshauptmannschaft an. Araber aufgrund ihrer Herkunft auszuschließen sei kein Kavaliersdelikt, so Pollak.
Lercher soll bereits Verwaltungsstrafen erhalten haben. Nun muss der Wut-Wirt auch vor die Gleichbehandlungskommission des Bundeskanzleramtes, wie der ORF berichtet. Ein mehrköpfiger Senat wird sich – nicht öffentlich – seine Argumente anhören, anschließend beraten und dann schriftlich entscheiden. Strafen kann die Kommission nicht verhängen – sie kann nur Empfehlungen aussprechen. Weicht Lercher nicht von seinem Verhalten ab, können die Senatsmitglieder nach mehreren Monaten auf Verletzung des Gleichbehandlungsgebots klagen.