Digital
Nintendo gewinnt Prozess zum Schutz von Konsolen
Ein auf geistiges Eigentum spezialisiertes Mailänder Gericht wendet erstmals in einem EU-Mitgliedsstaat die Richtlinien des Europäischen Gerichtshofs an. Konkret geht es um Nintendo - der Konsolenhersteller hat ein Urteil des Mailänder Gerichtshofs Erster Instanz gegen PC Box s.r.l., einen örtlichen Importeur und Vertreiber von Geräten, mit denen sich die Schutzmaßnahmen von Videospielkonsolen und deren Software umgehen lassen, erwirkt.
Ein auf geistiges Eigentum spezialisiertes Mailänder Gericht wendet erstmals in einem EU-Mitgliedsstaat die Richtlinien des Europäischen Gerichtshofs an. Konkret geht es - der Konsolenhersteller hat ein Urteil des Mailänder Gerichtshofs Erster Instanz gegen PC Box s.r.l., einen örtlichen Importeur und Vertreiber von Geräten, mit denen sich die Schutzmaßnahmen von Videospielkonsolen und deren Software umgehen lassen, erwirkt.
Das Gericht hatte zuvor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zwei Fragen zur Klärung vorgelegt. Darin ging es um die Auslegung derjenigen Bestimmungen des europäischen Urheberrechts, die es Rechteinhabern wie Nintendo gestatten, Schutzvorkehrungen gegen Piraterie zu treffen. Die Vorabentscheidung des EuGH gibt den nationalen Gerichten aller EU-Mitgliedsstaaten Rahmenrichtlinien vor, anhand derer sie entscheiden können, ob solche Schutzmaßnahmen verhältnismäßig und damit gesetzlich geschützt sind.
Das Mailänder Urteil wendet damit als erstes Gericht in einem EU-Mitgliedsstaat die entsprechenden Richtlinien des EuGH an. Das Gericht stellte fest, dass Umgehungsvorrichtungen wie Adapterkarten oder Mod Chips hauptsächlich dem Zweck dienen, Schutzmaßnahmen zu umgehen, um das Abspielen von Piraterie-Spielen zu ermöglichen. Darüber hinaus entschied es, dass die Schutzmaßnahmen von Nintendo vollkommen verhältnismäßig sind und somit unter dem Schutz des italienischen Urheberrechts stehen.
Anbieter müssen mit hohen Strafen rechnen
"Nintendo ist mit dem Urteil auch deshalb zufrieden, weil es sich in eine lange Serie von Gerichtsentscheidungen in zahlreichen EU-Staaten einreiht. Dazu gehören Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, die Niederlande und Spanien. Zudem liegt der Richterspruch ganz auf der Linie mit mehreren Entscheidungen, die der Oberste Gerichtshof Italiens für Strafsachen gegen die Anbieter von Umgehungsvorrichtungen gefällt hat", so Nintendo.
Ebenso hat ein Berufungsgericht für Strafsachen in Florenz kürzlich ein in erster Instanz gegen die Eigentümer der "PC Box" ergangenes Urteil bestätigt. Nach italienischem Gesetz ist es unrechtmäßig, Umgehungsvorrichtungen zu importieren und zu verkaufen. Deren Anbieter müssen mit Strafurteilen, Geldstrafen und erheblichen Schadenersatzforderungen rechnen. Nintendo rät seinen Fans, Produktpiraterie nicht durch den Kauf solcher Geräte zu unterstützen und auch vom Verkauf dieser Abstand zu halten.