Szene
Nino de Angelo muss nach Alko-Fahrt blechen
Mit 1,76 Promille raste der Sänger im Juli 2017 auf der Autobahn bei Bremen in eine Leitplanke: Führerschein weg und Geldstrafe.
Das Amtsgerichts Verden (Niedersachsen) bittet den 54-Jährigen Kasse. Oberstaatsanwalt Marcus Röske bestätigt (via "BILD"): "Herr de Angelo wurde wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt. Des Weiteren wurde die Fahrerlaubnis entzogen."
Vor Gericht entschuldigte sich der Schlagersänger für sein Vergehen und gab an, (nach zwei Privatinsolvenzen) wenig Einkommen zu haben. Der Tagessatz wurde daher auf 35 Euro festgelegt - insgesamt beträgt die Strafe also lediglich 5.250 Euro.
In Hinblick darauf, dass er bereits zum dritten Mal alkoholisiert hinter dem Steuer erwischt wurde, kam Nino de Angelo somit glimpflich davon - obwohl er den Führerschein ein Jahr lang los und zudem noch vorbestraft ist. Laut "BILD" zeigte sich de Angelo mit dem Urteil zufrieden, war aber zu keinem Kommentar bereit.
(lfd)