Termin fixiert

Niederösterreichs Gemeinden wählen am 26. Jänner 2025

Die in der Landesregierung vertretenen Parteien ÖVP, FPÖ und SPÖ einigten sich auf den Termin.

Niederösterreich Heute
Niederösterreichs Gemeinden wählen am 26. Jänner 2025
Niederösterreichs Gemeinden wählen am 26. Jänner 2025.
Getty Images (Symbolfoto)

Niederösterreichs Gemeinden wählen erwartungsgemäß am 26. Jänner 2025. Darauf haben sich am Dienstag laut einer Aussendung die in der Landesregierung vertretenen Parteien ÖVP, FPÖ und SPÖ geeinigt.

Planungssicherheit

Der Termin garantiere zum einen schon heute Planungssicherheit für die Kommunen und zum anderen einen möglichst kurzen Wahlkampf, betonten die Landesgeschäftsführer Matthias Zauner (ÖVP), Alexander Murlasits (FPÖ) und Wolfgang Zwander (SPÖ). "Damit stellen wir sicher, dass im Jahr 2025 - nach den Gemeinderatswahlen - die Arbeit für die Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger möglichst rasch fortgesetzt werden kann." Die Landesregierung werde den Wahltermin in einer ihrer kommenden Sitzungen formal beschließen.

Ausnahmen

Von den 573 niederösterreichischen Gemeinden wählen üblicherweise 570 zum allgemeinen Termin. Nicht dabei sind die Landeshauptstadt St. Pölten, Krems und Waidhofen a.d. Ybbs. Ebenfalls nicht gewählt wird am 26. Jänner kommenden Jahres in Pernersdorf (Bezirk Hollabrunn), wo am 28. Jänner ein Urnengang stattgefunden hat, und in Vösendorf (Bezirk Mödling), wo ein solcher am 5. Mai ansteht. Somit werden die Bürgerinnen und Bürger in 568 Kommunen zur Stimmabgabe aufgerufen sein.

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    privat, iStock

    Auf den Punkt gebracht

    • Die in der Landesregierung vertretenen Parteien in Niederösterreich, ÖVP, FPÖ und SPÖ, haben sich auf den Wahltermin für die Gemeindewahlen am 26 Jänner 2025 geeinigt, um den Gemeinden bereits jetzt Planungssicherheit zu bieten und einen möglichst kurzen Wahlkampf zu ermöglichen
    • Von den 573 Gemeinden in Niederösterreich werden üblicherweise 570 am allgemeinen Termin wählen, während die restlichen an anderen Terminen abstimmen
    red
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