Wien
Nicht wundern, wenn dir die Polizei diese SMS schickt
Auf Twitter wunderte sich ein Nutzer über eine ominöse SMS und fragte bei der Wiener Polizei nach. Diese konnte rasch klären, was viele nicht wussten.
"Liebe @LPDWien ist das tatsächlich von Ihnen?", fragte ein Twitter-Nutzer die Wiener Polizei und hing einen Screenshot von einer SMS an, in der zu lesen war: "Auf Basis von §98 TKG wurden Ihre Standortdaten an einen Notruf weitergeleitet". Dazu das jeweilige Datum und die Uhrzeit. Was hat es mit der SMS auf sich?
Polizei klärt auf
"Ja, Anrufer*innen werden beim Absetzen eines Notrufes vom jeweiligen Anbieter geortet", erklärte die Wiener Polizei via Twitter-Antwort. "Kann der Standort nicht anders erhoben werden, wird bei möglicher Gefahr dieser Standort von uns verarbeitet. Geregelt im §98 TKG wurde mit dieser Maßnahme eine EU-Richtlinie umgesetzt", so die Polizei auf Twitter weiter.
Der Nutzer wunderte sich daraufhin, warum die SMS erst zwei Tage nach dem abgesetzten Notruf bei ihm eintraf. Das sei normal, erklärte die Polizei: "Ja, die Information via SMS darf frühestens nach 48 Stunden übermittelt werden". Sind wir alle wieder ein bisschen schlauer. Übrigens: Google-Maps-Standort mit der Polizei teilen geht nicht.