Politik
Neues Sterbehilfe-Gesetz – wer hat Anspruch darauf?
Ab 2022 wird assistierter Suizid in Österreich möglich. Die Regierung hat sich auf eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe geeinigt.
Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) wird die Sterbehilfe in Österreich legal. Die Regierung hat nun einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Ab 2022 soll eine "Sterbeverfügung" persönlich vom Betroffenen errichtet werden können.
Justizministerin Alma Zadic betonte bei der Präsentation, dass es wichtig sei, dass die "sterbewillige Person eine Rechtssicherheit habe, auch für die Angehörigen, die sie dabei unterstützen".
"Dauerhaft oder unheilbar krank"
Konkret festgelegt wurde, dass nur "dauerhaft und unheilbar Kranke" assistierten Suizid in Anspruch nehmen können. Minderjährige sind explizit ausgeschlossen. In Apotheken wird ein letales Präparat erhältlich sein. Die Regierung baut zudem die Hospiz- und Palliativversorgung aus.
Wie aus dem Gesetzesentwurf hervorgeht, muss jemand eine Krankheit haben, die unheilbar ist und zum Tod führt oder an einer "schweren, dauerhaften Krankheit" leiden, deren Folgen die betroffene Person in ihrer "gesamten Lebensführung dauerhaft beeinträchtigt".
In Kraft treten soll die neue Regelung ab 1. Jänner 2022. Für die Umsetzung ist noch der Beschluss im Parlament notwendig, der im Dezember erfolgen soll.
Anwalt positiv überrascht
Wolfram Proksch ist jener Anwalt, der die alte Sterbehilfe vor den Verfassungsgerichtshof gebracht hat. Er zeigt sich im "Ö1-Morgenjournal" positiv überrascht von dem Ergebnis, obwohl er in das Dialogforum nicht eingebunden war: "Das ist ein praktikabler Vorschlag und ein Schritt in die richtige Richtung."
Dass der Verfassungsgerichtshof keine Differenzierung zwischen schwer und unheilbar Kranken gemacht hat, sei laut Proksch wichtig. Es komme nun darauf an, wie der Begriff der schweren Erkrankung auszulegen ist.
Der Anwalt hob hier auch noch Unfallopfer hervor. Auch sie dürften nicht ausgenommen werden, das wäre laut seinen Ansichten verfassungswidrig.
Auch psychische Erkrankungen miteinbezogen
Psychische Erkrankungen sind in dem Gesetzesentwurf ebenfalls miteinbezogen. "Das ist auch richtig und sinnvoll. Oft gehen psychische Erkrankungen mit physischen einher. Auch hier wäre eine Ausnahme verfassungswidrig", betont Proksch.
Das Gesetz würde zu einer Entkriminalisierung der Sterbehilfe führen. "Das zu erreichen, ist ein großer Schritt", so der Anwalt. Dennoch unterliegt die Sterbeverfügung strengeren Kriterien als die Patientenverfügung.
Proksch kritisiert nur die verkürzte Begutachtungsfrist, die drei Wochen andauert. "Das ist sehr eng gefasst. Es wäre hilfreicher, wenn der Entwurf früher da gewesen wäre."