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Neues Entgelt-Verbot – diese Handykosten fallen nun weg
Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz gibt es einige Änderungen. So dürfen Mobilfunkanbieter keine Kosten mehr für Rufnummern-Mitnahme verrechnen.
Das Telekommunikationsgesetz 2021, das am 1. November in Kraft getreten ist, bringt einige Änderungen mit sich. Zu diesen gehört, dass von denjenigen Endnutzern, die ihre bisherige Telefonnummer zu einem anderen Telekom-Anbieter mitnehmen wollen, kein Entgelt verlangt werden darf. Bisher durften hierfür bis zu 10 Euro pro Nummer verlangt werden.
"Die Rechtslage ist zwar an sich klar. Die Telekomregulierungsbehörde RTR hat sich aber entschlossen, zeitnah zum Inkrafttreten des neuen TKG 2021 dafür zu sorgen, dass dieser Sachverhalt einheitlich im Sektor verstanden wird", erklärt Klaus Steinmaurer, RTR-Geschäftsführer für den Fachbereich Telekommunikation und Post, am Dienstag.
Kostenlos
Mit der heute in Kraft getretenen Novelle zur Nummernübertragungsverordnung werde nun unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass sowohl Verbraucher als auch Geschäftskunden das Recht haben, ihre Telefonnummern kostenlos auf ein neues Vertragsverhältnis bei einem anderen Anbieter zu übertragen.
"Damit sollten für alle Betroffenen eventuell noch offene Punkte zu dieser kurzfristig zu klärenden Auslegungsfrage zweifelsfrei geklärt sein", ergänzt Steinmaurer.
Weiter Änderungen möglich
Die Telekomregulierungsbehörde RTR berät nach eigenen Angaben derzeit noch, ob und in wie weit das bestehende Regime der Rufnummernübertragung in Zukunft breiter abzuändern ist. Diese Überlegungen sollen anschließend im Rahmen einer Konsultation der Öffentlichkeit vorgestellt werden.