Wirtschaft

Neuer ORF-Chef streicht Ungeimpften jetzt das Gehalt

Hammer-Nachricht aus dem ORF! Roland Weißmann kürzt ungeimpften Mitarbeitern das Gehalt und stellt sogar einen Job-Verlust in den Raum.

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ORF-Generaldirektor Roland Weißmann
ORF-Generaldirektor Roland Weißmann
Thomas Jantzen / First Look / picturedesk.com

Der neue Boss am Küniglberg greift durch. In einer internen Mitteilung an alle Mitarbeiter des ORF – sie liegt "Heute" vor – ändert er die Spielregeln des Corona-Sonderbetriebs kurz vor dem Höhepunkt der Omikron-Welle. Generaldirektor Roland Weißmann rechnet mit "einer Fülle von infizierten Personen", will deshalb weiter auf Kontaktreduktionen und vor allem um Home Office setzen.

Alle immer noch ungeimpften ORF-Mitarbeiter werden nun von ihrem obersten Chef aufgefordert, sich gemäß der Impfpflicht (die noch nicht in Kraft ist) auch ein Jauckerl zu holen. Wer weder geimpft oder genesen ist, sowie keinen gültigen Test vorlegen kann, wird im Sinne der "Betriebssicherheit bis auf Weiteres im Home Office beschäftigt".

Ab 15. Februar kein Gehalt mehr

Der dritte und letzte Punkt hat es aber in sich: Ungeimpften wird ab 15. Februar das Gehalt gestrichen! Wörtlich schreibt Weißmann: 

"Für alle jene Beschäftigten des Unternehmens, die im Home Office aufgrund der konkret ausgeübten Tätigkeit gar nicht eingesetzt werden oder nur teilweise in einem reduzierten Beschäftigungsausmaß ihre Arbeit verrichten können, wird letztmalig eine Übergangsfrist bis zum 14. Februar 2022 für die Fortzahlung des Entgelts festgesetzt."

Ungeimpfte ORF-Mitarbeiter bekommen nur weiter ihren Sold, wenn sie eine Ausnahme im Sinne des Impfpflicht-Gesetzes vorlegen können. Heißt: sie brauchen eine Bescheinigung eines Amtsarztes, dass die Impfung aus medizinischen Gründen nicht durchgeführt werden kann.

Job-Verlust droht

Wer so etwas nicht vorlegen kann und sich auch nicht impfen lässt, könnte offenbar auch gefeuert werden. Denn Weißmann hält alle Direktionen und Landesdirektoren dazu an, mit den ungeimpften Angestellten "Gespräche über die Modalitäten der Beschäftigung über den 15. Februar 2022 hinaus" zu führen. Das sei der vorrangige Zweck dieser Übergangsfrist, merkt der ORF-Boss an.

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    Karl Schöndorfer / picturedesk.com