Oberösterreich
Neue Technik, neues Gesetz: Flut an Radar-Strafen droht
In ganz Österreich werden alte Radargeräte durch extrem genaue neue Geräte ausgetauscht. Durch ein neues Gesetz drohen nun noch höhere Strafen.
Österreichs Autofahrer müssen bald tiefer in die Tasche greifen. Zumindest jene, die von einem Radargerät geblitzt werden. Wie berichtet tauscht die ASFINAG derzeit ja in ganz Österreich alte, ungenauere Geräte gegen hochmoderne "Super-Radargeräte" aus.
Kein Wunder: Rasen ist ein massives Problem im Straßenverkehr. Alleine im Jahr 2021 gab es in Oberösterreich 944 Unfälle mit Personenschäden durch "nicht angepasste Geschwindigkeit".
60 Geräte werden getauscht
An insgesamt 20 Standorten alleine in Oberösterreich werden die alten Anlagen gegen brandneue Geräte ausgetauscht. Im Herbst wurden bereits zwei Standorte in Asten auf der Westautobahn modernisiert (mehr hier).
Wie "Heute" Anfang des Jahres erfuhr, lauern auch in allen restlichen Bundesländern die fiesen Fallen bald an Autobahnen und Schnellstraßen. Denn: Alle 60 von der Asfinag betriebenen Blitzer werden nun nach und nach durch das neue "Super-Radar" verdrängt.
Was kann das neue "Super-Radar"? Vor allem sind die Laser-Geräte genauer. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Autofahrer durch zu viel Verkehr oder andere technische Schwierigkeiten dem "Blitzer" entgeht, ist laut Landesverkehrsabteilung viel geringer. Kurz gesagt: Es werden mehr Raser als bisher erwischt.
Die Technik hat sich also stark verbessert. Das alleine wird zu mehr Strafen führen.
Doch mit 1. Mai kommt nun noch eine Verschärfung. Die Strafen fürs Telefonieren am Steuer wurden empfindlich erhöht. Wer künftig am Steuer beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung erwischt wird, muss jetzt 100 Euro statt der bisherigen 50 Euro zahlen. Und wird ein Lenker mit einem Handy in der Hand von einer Radarfalle geblitzt, kostet es statt 72 Euro nun bis zu 140 Euro.
Im Vorjahr wurden in Österreich laut Innenministerium 130.540 Lenker wegen Telefonierens am Steuer ohne Freisprecheinrichtung angezeigt. Oder sie wurden mittels Organstrafverfügung an Ort und Stelle gestraft. "Jede Straferhöhung bleibt in den Köpfen der Menschen haften und kann zu Diskussionen führen", sagt die ÖAMTC-Juristin Corinna Hotz im Gespräch mit "Heute". Deshalb mache die Erhöhung der Strafen durchaus Sinn.
Seit dem Jahr 2017 können Handy-Sünder und Gurtmuffel per Radarfoto überführt werden. Damals gab es eine entsprechende Änderung im Kraftfahrgesetz (KFG) und in der Straßenverkehrsordnung (StVO).