Politik
Neue Regelung – das ändert sich bei mündlicher Matura
Neue Regelung für Maturanten: Aufgrund der Corona-Pandemie wird es wieder Erleichterungen geben, die mündliche Matura ist aber wieder verpflichtend.
Für Schüler und Schülerinnen im Abschlussjahrgang wird es auch heuer wieder Erleichterungen bei geben, heißt es aus dem Bildungsministerium. Die Arbeitszeit bei der schriftlichen Matura wird erneut um eine Stunde verlängert, dafür wird aber die mündliche Matura wieder verpflichtend sein. In den vergangenen beiden Jahren war diese nur freiwillig.
Ersatzprüfungstermin bei Krankheit oder Quarantäne
Auch die Anzahl der Themenbereiche für die mündliche Reifeprüfung wird erneut eingeschränkt und die Note der Abschlussklasse wieder in die Maturanote einbezogen, berichtet die APA. Zur Rückkehr der verpflichtenden mündlichen Prüfung meinte Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) im "Report": "Ich glaube, das ist auch positiv zu sehen, dass Schülerinnen und Schüler nach einem langen Leben in der Schule auch mit einer Abschlussprüfung das Schülerleben abschließen."
Weiters dürfen die Schüler in den Abschlussklassen ihre vorwissenschaftliche Arbeit erneut erst zwei Wochen später abgeben, also am Ende der dritten Woche nach den Semesterferien. Wer seinen Maturatermin wegen einer Erkrankung oder eines Absonderungsbescheids verpasst, verliert keinen Antritt und kann wie schon im Vorjahr einen Ersatzprüfungstermin in Anspruch nehmen.
Sicherheitsphase vor Matura
Bei der Matura selbst gilt wie im Vorjahr die 3G-Regel. Ab der vorletzten Unterrichtswoche der Maturaklasse soll zur Vorbereitung der Reifeprüfung Ergänzungsunterricht angeboten werden. In den beiden Wochen vor der schriftlichen Prüfung gibt es außerdem eine Sicherheitsphase im Ergänzungsunterricht, in der alle Kandidaten drei Corona-Tests absolvieren müssen, mindestens zwei davon müssen PCR-Tests sein.