Strengere Auflagen für Polizei
Neue Regeln für die Durchsuchung von Handys
Bei der Sicherstellung von Datenträgern soll es künftig strengere Regeln für die Ermittler geben. Auf VfGH-Anordnung liegt nun ein Entwurf vor.
Handydaten können von der Polizei bisher unbegrenzt für Ermittlungen genutzt werden. Das verstößt gegen das Recht auf Privatleben und das Datenschutzgesetz, entschied der VfGH im Vorjahr. Grund: Bei der Entscheidung, welche Informationen verwendet werden dürfen, ist kein Gericht eingebunden.
Am Donnerstag hat die Regierung nun einen Reformvorschlag für die Sicherstellung von Datenträgern wie Laptops und Handys vorgelegt. Die Zeit drängt: Die bisherigen Bestimmungen hat der Verfassungsgerichtshof mit 1. Jänner 2025 aufgehoben.
Edtstadler: "Ganzes Leben auf Handy gespeichert"
Die neue Regelung sieht vor, dass Nachrichten, Fotos oder Notizen nicht im großen Stil von Ermittlern verwendet werden können. "Der Zeitraum der Auswertung und Art der Daten müssen genau definiert werden", erklärte Justizministerin Alma Zadić am Donnerstag ihren Entwurf. Anschließend ist eine Bewilligung vom Gericht nötig, erst dann kann die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme durch die Kriminalpolizei anordnen.
Mit dem neuen Vorschlag muss Zadić einen Spagat hinlegen. Einerseits werden die Rechte von Betroffenen gestärkt und die Anforderungen des Verfassungsgerichtshofs erfüllt, andererseits bekommen Polizei und Staatsanwaltschaft weiterhin die Möglichkeit, zu ermitteln.
Bei Gefahr in Verzug darf die Polizei weiter das Handy physisch sicherstellen, wenn etwa jemand auf frischer Tat ertappt wird. Für eine Beschlagnahme muss die Staatsanwaltschaft aber weiter das Gericht anrufen. Opfer als auch Beschuldigte können außerdem eine Auswertung der aufbereiteten Daten beantragen.
Verfassungsministerin Karoline Edtstadler ist mit dem neuen Entwurf zufrieden, wie sie im ö1-Morgenjournal betonte. "Auf einem Handy ist das ganze Leben einer Person gespeichert, deshalb fordere ich diese Regelung schon lange", betonte die ÖVP-Politikerin. Dass die Arbeit für Ermittler schwieriger werde, glaubt Edtstadler nicht: "Es ist gerechtfertigt, dass im Vorhinein festgelegt wird, was die Staatsanwaltschaft auswerte". Schließlich seien sensible private Inhalte Privatfotos oder Arztdiagnosen betroffen.
Die neuen Regeln sollen noch vor dem Sommer im Nationalrat beschlossen werden. Kritik gibt es an der Begutachtungsfrist, – höchstens zwei Wochen sind hierfür geplant. Die beiden letzten Termine im Plenum und damit der Beschluss des Gesetzes sind bereits am 3. und 4. Juli geplant. Der Vorsitzende der Richtervereinigung, Gernot Kanduth, übte Kritik an der Vorgehensweise der Regierung: "Es ist sehr befremdlich, dass man bei so einem wichtigen Gesetz keine ausreichende Frist zur Begutachtung einräumt."
Bundestrojaner kommt nicht
Eine Verschärfung des Spionagesetzes, wie ihn Justizministerin Zadić nach Bekanntwerden des Spionageskandals rund um die Ex-Verfassungschützer Egisto Ott ins Spiel gebracht hatte, ist vorerst vom Tisch – insbesondere der Bundestrojaner. Die ÖVP hatte diesen ins Spiel gebracht. Beim Bundestrojaner wird eine Spähsoftware ohne Wissen von Nutzerinnen und Nutzern auf Geräten installiert. Im Vergborgenen kann der Trojaner die Kommunikation auf Messengerdiensten (WhatsApp, Signal, Telegram etc.) ausspähen.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Die Regierung hat einen Reformvorschlag für die Sicherstellung von Datenträgern wie Laptops und Handys vorgelegt, um den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs zu entsprechen
- Die neuen Regeln sehen vor, dass die Auswertung von Handydaten strenger geregelt wird und eine gerichtliche Bewilligung erforderlich ist
- Opfer und Beschuldigte können außerdem eine Auswertung der Daten beantragen
- Kritik gibt es an der geplanten kurzen Begutachtungsfrist des Gesetzes
- Der Vorschlag soll noch vor dem Sommer im Nationalrat beschlossen werden
- Der Bundestrojaner ist vorerst vom Tisch