Reform des Asylrechts

Neue EU-Asylregeln: Verfahren erstmals an Außengrenzen

Nach jahrelangen Verhandlungen hat die EU eine Reform des Asylrechts besiegelt. Migranten sollen nun etwa verpflichtend umverteilt werden.

David Winter
Neue EU-Asylregeln: Verfahren erstmals an Außengrenzen
Durch die neuen EU-Asylregeln sollen Länder, wo besonders viele Menschen ankommen, entlastet werden. (Archivbild)
Ciro Fusco / Zuma / picturedesk.com

Die Verhandlungen haben fast zehn Jahre gedauert, doch jetzt ist die Reform EU-Asylrechts fix. Schon Ende April hatte das EU-Parlament sein Ok gegeben, am Dienstag hat auch der Rat der EU-Staaten das Gesetzespaket in Brüssel abgesegnet. Die EU-Staaten haben nun zwei Jahre, um die Reform umzusetzen.

Insgesamt zehn Gesetzestexte wurden nun verabschiedet. Diese sehen eine deutliche Verschärfung der Asylregeln vor. Ziel des EU-Asyl- und Migrationspakts ist es, die irreguläre Migration einzudämmen.

Asylverfahren an den Außengrenzen

Zentrales Element ist die Durchführung von Asylverfahren an den EU-Außengrenzen. Personen mit geringen Aufnahmechancen sollen schon dort an der Weiterreise gehindert und von Grenzlagern außerhalb der EU direkt abgeschoben werden. Auch Familien mit Kindern müssen diese Verfahren durchlaufen. Abgelehnte Asylbewerber sollen künftig leichter in sichere Drittstaaten abgeschoben werden können. Dadurch sollen vor allem Länder wie Italien oder Griechenland, wo der Großteil der Flüchtlinge ankommt, entlastet werden.

Die Verteilung der Menschen unter den EU-Staaten soll künftig mit einem neuen "Solidaritätsmechanismus" geregelt werden: Länder, die keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, müssen ausgleichende Unterstützungen leisten, etwa in Form von Geldzahlungen. Außerdem ist vorgesehen, dass Flüchtlinge innerhalb der EU umverteilt werden. Bei der Ankunft besonders vieler Geflüchteter in einem EU-Land soll die "Krisenverordnung" greifen. Migranten könnten dann länger festgehalten werden.

Asylanträge auf Höchststand seit 2016

Obwohl Österreich sich für das umstrittene "Ruanda-Modell" eingesetzt hatte, bleibt dieses Modell in der EU weiter verboten. Großbritannien alle Menschen, die ohne die notwendigen Papiere ins Land kommen, nach Ruanda abschieben - egal, wo sie herkommen. Dies sieht ein Abkommen zwischen der britischen Regierung und dem ostafrikanischen Land vor. In der EU soll dies nach dem neuen Paket nur möglich sein, wenn die Geflüchteten eine Verbindung zu dem Drittstaat haben, in den sie abgeschoben werden – etwa durch Angehörige oder ein Studium.

Die Asylanträge in Europa sind zuletzt deutlich gestiegen. Laut EU-Daten gab es 2023 zwanzig Prozent mehr Asylanträge als noch 2022. Nach einem erheblichen Rückgang im Jahr 2020 (417.100) steigt der Wert der Erstantragsteller EU-weit seit drei Jahren in Folge an, und erreichte 2023 fast die Höchstwerte der Jahre 2015 und 2016 (1.216.900 und 1.166.800). Österreich verzeichnete 2023 zwar die zweithöchste Anzahl an Erstanträgen im Verhältnis zur Bevölkerung, aber insgesamt um fast die Hälfte weniger Anträge als 2022.

dkw
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