Zahlen oder Zustimmen
Neue Datenschutzklage gegen Facebook und Instagram
Die Einführung des Werbefrei-Abos bei den sozialen Netzwerken von Meta soll laut deutschen Datenschützern gegen den Datenschutz verstoßen.
In Deutschland haben Verbraucherschützer dem Facebook-Mutterkonzern "Meta" Datenschutzverstöße vorgeworfen. Konkret soll es sich dabei um eine Neuerung für Facebook und Instagram im November 2023 handeln. In dieser mussten sich die Nutzer entscheiden, ob sie die Netzwerke weiterhin mit personalisierter Werbung nutzen oder für Werbefreiheit zahlen. Genau dort sehen die Verbraucherschützer ein Problem und reichten folglich eine Klage beim Kölner Oberlandesgericht ein.
War die Einführung rechtens?
"Es kann nicht sein, dass sich große Unternehmen wie Meta nicht an geltende Regeln halten", betonte der VZ-NRW-Vorstand Wolfgang Schuldzinski. Eine Meta-Sprecherin widersprach hingegen und erklärte, dass man sich an geltendes Recht gehalten habe.
Denn die Abos sollen dafür entworfen worden sein, um den Menschen Kontrolle über ihre Daten zu geben, ob diese für Werbung genutzt werden oder eben nicht. Laut einem Urteil des EU-Gerichtshofs seien solche werbefreien Abomodelle ein legaler Schritt, um die Zustimmung der Nutzer für die personalisierte Werbung zu erhalten.
Keine freie Entscheidung
Die Meinung der Verbraucherschützer sieht aber anders aus, denn es soll gleich gar keine freie Entscheidung gegeben haben. Dadurch würde auch ein Verstoß gegen den Datenschutz vorliegen. Der Mutterkonzern Meta soll nämlich den Preis "abschreckend hoch" angelegt haben. Den Nutzern soll dadurch keine andere Wahl als die Zustimmung der kostenfreien Nutzung übrig geblieben sein.
Daten werden trotz Abo gesammelt
Weiters soll dann auch noch bei dem Werbefrei-Abo nicht ausreichend deutlich gekennzeichnet gewesen sein, dass trotzdem noch Daten der Nutzer gesammelt werden würden. "Nutzerinnen und Nutzer, die das nicht wissen, wähnen sich nach Abschluss des Abos gegebenenfalls in dem vermeintlichen Gefühl, ihr Nutzerverhalten werde nicht gespeichert", so Schuldzinski.
Beschwerde auch in Österreich
Der Ärger rund um die "Zahlen oder Zustimmen"- Frage ist aber kein Einzelfall. Schon im November reichte in Österreich die Datenschutzorganisation "nyob" ("none of your business" zu Deutsch: "geht dich nichts an") eine Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde ein.