Politik

Neue Corona-Regeln fix – so mächtig wird Minister jetzt

In der Nacht auf Donnerstag fixierte der Bundesrat Novellen zum Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetz. Das gibt dem Gesundheitsminister mehr Macht.

Rene Findenig
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Gesundheitsminister Johannes Rauch bekommt noch mehr Macht im Corona-Management der Regierung.
Gesundheitsminister Johannes Rauch bekommt noch mehr Macht im Corona-Management der Regierung.
apa/picturedesk ("Heute"-Montage)

Mit großer Mehrheit hat der Bundesrat Mittwoch spätabends noch grünes Licht für eine Novelle zum Epidemiegesetz und zum COVID-19-Maßnahmengesetz gegeben. Das sorgt für neue Corona-Regeln in Österreich, etwa beim Contact-Tracing. So können Gesundheitsbehörden in künftigen Corona-Spitzenzeiten, in denen die Infektionszahlen das Gesundheitswesen zu überlasten drohen, die Fallabklärung einschränken und priorisieren dürfen.

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) bekommt durch die neuen Beschlüsse zudem noch mehr Macht und Durchgreifbefugnisse. Er darf künftig Verkehrsbeschränkungen allgemein per Verordnung fast im Alleingang verfügen. Heißt: Er kann vorschreiben, an welche Regeln sich Infizierte halten müssen und darf dabei auch andere Maßnahmen als eine Quarantäne wählen, etwa Verkehrsbeschränkungen mit Gastro-, Öffi- und Veranstaltungsverboten oder Masken-Tragepflicht.

Österreicher bekommen Impf-Post von Minister

Außerdem werden viele Menschen in Österreich wohl bald Corona-Post vom Gesundheitsminister bekommen. Der Bundesrat hat nämlich die gesetzlichen Grundlagen für ein Erinnerungsschreiben für die Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 geschaffen. Gescheitert ist indes die FPÖ mit einem Antrag, mit dem sie erreichen wollte, dass das COVID-19-Maßnahmengesetz mit 8. Juli außer Kraft tritt.

Außerdem fixiert: eine Corona-Sonderregelung in Bezug auf Substitutions-Dauerverschreibungen ist ein weiteres Mal bis 30. Juni 2023 verlängert worden, Hausapotheken bekommen bis Ende des Jahres ein pauschales Honorar in der Höhe von 15 Euro für die Abgabe von COVID-19-Heilmitteln und die Durchführung und der Kostenersatz von Corona-Impfungen durch Ärzte und Ärztinnen im niedergelassenen Bereich wird bis Ende Dezember 2022 verlängert.

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