Wertekurse, Arbeitspflicht

Neue Asyl-Regeln: Weniger Geld, wer Arbeit verweigert

Innenminister Karner und Integrationsministerin Raab informierten über Neuigkeiten für Bezieher der Grundversorgung, also Asylwerber.

Newsdesk Heute
Neue Asyl-Regeln: Weniger Geld, wer Arbeit verweigert
Gerhard Karner verkündete Neuerungen für Asylwerber.
Helmut Graf

Asylwerber in Österreich erhalten während ihres Verfahrens und vier Monate darüber hinaus die sogenannte Grundversorgung, die namensgebend die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens abdecken soll. Aktuell beziehen diese rund 35.000 Personen plus 38.000 Ukrainerinnen. Die Zahlen sind rückläufig.

Die Grundversorgung besteht entweder aus individuellem Wohnen (beinhaltet Mietzuschuss, Verpflegungsgeld, Bekleidungshilfe und Krankenversicherung) oder organisiertem Wohnen in einer Betreuungsunterkunft (statt Mietzuschuss gibt es dann ein Taschengeld von 40 Euro im Monat). In der Landesversorgung gibt es rund 235 Euro für Verpflegung, eine Familie mit eigener Wohnung erhält in Summe rund 1.000 Euro für Unterkunft und Verpflegung.

So viel zur Ausgangslange. Am Dienstag luden nun Innenminister Gerhard Karner und Integrationsministerin Susanne Raab zu einer Pressekonferenz, bei der sie gemeinsam mit Andreas Achrainer (Geschäftsführer der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen) über aktuelle Maßnahmen in der Grundversorgung des Bundes informierten.

Angekündigt wurde zuletzt etwa das Einführen einer Bezahlkarte. Bis Juni wollte die ÖVP hierzu ein Modell ausarbeiten. Darum ging es bei den am Dienstag angekündigten Neuerungen aber nicht.

Werte-Kurse verpflichtend

Aus Karners Sicht seien drei Punkte entscheidend, damit das System funktioniert: Es müsse vor Missbrauch geschützt sein, das System muss gerecht und nachhaltig sein, drittens braucht es ein strenges Regelwerk. Deswegen kommen für Asylwerber zwei wesentlichen Neuerungen: Es kommt ein umfassender Pflichtkatalog und ein verpflichtender Arbeitskatalog.

Schon bisher konnten Asylwerber freiwillig an Werte- und Normen-Schulungen teilnehmen. Das wird mit 1. Juni verpflichtend und so in den Hausordnungen der Betreuungseinrichtungen festgeschrieben werden. Inhalte sind Kultur und Umgangsformen, Gleichberechtigung, Rechte und Pflichten, Demokratie und Schulungen gegen Antisemitismus. Bei mehrmaligen unentschuldigten Fehlen werden Unterstützungen gestrichen.

Kein Taschengeld ohne Arbeit

Der Arbeitskatalog beinhaltet gemeinnützige Tätigkeiten von Asylwerbern. "Wer von der Allgemeinheit mit Schutz, Unterkunft und Verpflegung unterstützt wird, soll auch etwas zurückgeben." Noch am Dienstag wird eine entsprechende Verordnung in Begutachtung gehen, Ende Juni dann in Kraft treten.

Asylwerber sollen stärker zu gemeinnützigen Tätigkeiten herangezogen werden können. Davon betroffen sind auch Tätigkeiten in den Einrichtungen selbst. Wer keine Tätigkeiten für die Allgemeinheit durchführt, bekommt nicht mehr 40, sondern nur mehr 20 Euro Taschengeld. Zudem bringt eine Arbeit 1,50 Euro pro Stunde extra.

Betrifft 1.600 Menschen

Integrationsministerin Raab wiederholte die Inhalte ihres Vorredners, konkretisierte den Wertekatalog und lobte den Innenminister.

Auf Nachfrage erläuterte Karner, dass es auf dieser Ebene eine 15a-Vereinbarung gibt, die konkrete Gestaltung also den Ländern obliegt. Alles heute vorgestellte betrifft also nur die aktuell rund 1.600 Menschen in Bundesbetreuung. Es sei ihm trotzdem wichtig, dieses Signal ausgeschickt zu haben.

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