Wirtschaft

Neue AMS-Regeln sind fix – was jetzt strenger wird

Künftig gelten beim AMS strengere Regeln für Arbeitslose mit geringfügigem Zuverdienst.

Heute Redaktion
Ein Erlass von Arbeitsminister Martin Kocher sieht strengere Vermittlung von Arbeitslosen mit geringfügigem Zuverdienst vor.
Ein Erlass von Arbeitsminister Martin Kocher sieht strengere Vermittlung von Arbeitslosen mit geringfügigem Zuverdienst vor.
Daniel Scharinger/Helmut Graf/picturedesk.com ("Heute"-Montage)

Ein neuer Erlass von Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) bringt Änderungen beim AMS. Mit verstärkten Kontrollen und Sanktionsmöglichkeiten soll das Arbeitsmarktservice Arbeitslose mit geringfügigem Zuverdienst rascher in Jobs über der Geringfügigkeitsgrenze vermitteln, berichtet die APA.

Auch Unternehmen strenger kontrolliert

Gleichzeitig sollen Unternehmen, die auffällig viele arbeitslose Geringfügige beschäftigen, strenger kontrolliert werden, hieß es am Montag in einer Aussendung des Arbeitsministeriums.

"Aufgrund des weiterhin bestehenden Arbeits- und Fachkräftemangels und des hohen Niveaus an offenen Stellen soll die Vermittlung Arbeitsloser auf vollversicherungspflichtige Stellen durch das AMS intensiviert und zukünftig noch verbindlicher gestaltet werden", erklärt Arbeitsminister Kocher.

Streichung des AMS-Geldes droht

Geringfügig Beschäftigte, die Arbeitslosengeld beziehen, sollen sich zunächst im eigenen Betrieb um eine reguläre Arbeit bemühen. Wer dabei "mangelnde Eigeninitiative" oder "unplausible Reaktionen" zeigt, dem droht künftig die Streichung des Arbeitslosengeldes.

Darüber hinaus sieht der Erlass vor, dass grobe Pflichtverletzungen – wie das Unterlassen von Bewerbungen, die Vereitelung der Arbeitsaufnahme oder die Nichtannahme einer zumutbaren Arbeit oder Bildungsmaßnahme – künftig schneller zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes führen, berichtet die APA.

Arbeitslose müssen künftig auch während der Sperrzeit der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Bisher hatte das AMS während der Sperrzeit die Vermittlung eingestellt. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt derzeit bei rund 500 Euro.

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