Niederösterreich

"Nein zur GIS-Gebühr" - 7 Volksbegehren starten

Insgesamt sieben Volksbegehren liegen ab 17. April in den Gemeindeämtern auf. Die GIS Gebühren und Nehammer stehen unter anderem zur Debatte.

Tanja Horaczek
Ab 17. April kann bis einschließlich 24. April die Zustimmung zu den Volksbegehren gegeben werden.
Ab 17. April kann bis einschließlich 24. April die Zustimmung zu den Volksbegehren gegeben werden.
Armin Kalteis

Am 17. April 2023 starten die Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen: „ECHTE Demokratie - Volksbegehren“, „Lieferkettengesetz Volksbegehren“, „Beibehaltung Sommerzeit“, „Unabhängige JUSTIZ sichern“, „GIS Gebühren NEIN“, „BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!“ und „NEHAMMER MUSS WEG“.

Eintragung auch online möglich

Stimmberechtigte können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Montag, 17. April 2023 bis (einschließlich) Montag, 24. April 2023, in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesen Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung kann auch online bis einschließlich 24. April - 20 Uhr (www.bmi.gv.at/volksbegehren) getätigt werden.

Wer ist stimmberechtigt?

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 13. März 2023 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

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