Oberösterreich
Nazi-Tattoo in Freibad hat nun ernste Konsequenzen
Im Juli spazierte ein 32-Jähriger seelenruhig in einem Freibad ausgerechnet in Braunau herum. Am Körper: Nazi-Tattoos. Nun steht er vor Gericht.
Im Juli sorgte der Fall österreichweit für zweifelhafte Schlagzeilen: Ein weiblicher Badegast rief ausgerechnet in Braunau, dem Geburtsort von Adolf Hitler, die Polizei. Ihr war ein Mann mit Nazi-Tattoos aufgefallen. Der Unbekannte soll Nazi-Symbole und den Schriftzug "Blut und Ehre" am Oberkörper zur Schau gestellt haben. Der Ehemann der Zeugin, ein Polizist aus Bayern, informierte sofort seine Kollegen aus Oberösterreich.
Die Beamten rückten an, betraten aber zunächst das Freibad nicht. Aus "einsatztaktischen Gründen", wie später erklärt wurde. Das Vorgehen der Exekutive wurde scharf kritisiert, mittlerweile läuft eine Untersuchung, deren Ergebnisse aber noch nicht bekannt sind.
Wenige Tage später soll der Mann dann die Tattoos noch einmal im Freibad gezeigt haben. Das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung forschte schließlich den mutmaßlichen Täter aus.
Er wurde festgenommen und Anklage wegen Wiederbetätigung erhoben. Wie sich herausstellte, soll er die Tattoos wiederholt zur Schau gestellt haben. Darunter soll ein lachender Totenkopf mit Stahlhelm samt zwei SS-Runen (Zeichen der Waffen-SS) gewesen sein. Außerdem eine schwarze Sonne (Erkennungssymbol unter Nazis), vor der ein Skinhead eine Fahne hält. Der Schriftzug "Rahowa" (Abkürzung für Racial Holy War; "heiliger Rassenkrieg") soll am Unterarm zu sehen gewesen sein, am Oberarm "Sturm 18". Die Zahl 18 gilt als Code für die Buchstaben "A" und "H" - Adolf Hitler. Auch ein "Blood-and-Honour"-Schriftzug war angeblich darunter, am Körper seitlich "Blut und Ehre", auf der Wade A.C.A.B (All Cops are Bastards; alle Polizisten sind Bastarde).
Seit Dienstag um 13 Uhr hat das Verhalten des 32-Jährigen für ihn nun ernsthafte Konsequenzen. Er muss sich im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Ried verantworten. Der Prozess wird spannend: Denn das Zeigen von Nazi-Symbolen ist in Österreich verboten, nicht allerdings ein Schriftzug. Wegen des Verdachts der Wiederbetätigung drohen dem Mann bis zu zehn Jahre Haft.
Der Prozess wurde bis 18 Uhr anberaumt. Bis dahin sollte es ein Urteil geben.