Oberösterreich
Nazi-Tattoo im Freibad – jetzt ist das Urteil da
Der 32-Jährige zeigte sich im Juli mit Nazi-Tattoos im Freibad. Die Geschworenen sprachen ihn schuldig: teilbedingte Haft. Nicht rechtskräftig.
Der Fall schlug hohe Wellen: Im Juli beobachtete eine Zeugin einen Mann, der im Freibad Braunau übersäht mit Nazi-Tattoos durchs Freibad ausgerechnet in Braunau spazierte. Die Frau schlug bei ihrem Mann, einem Polizisten aus Bayern, Alarm. Dieser informierte sofort seine Kollegen aus Oberösterreich.
Die Polizei rückte an, ging aber nicht sofort ins Bad, was später zu heftiger Kritik und einer internen Untersuchung führte. Diese ist bis dato noch nicht abgeschlossen.
Kurze Zeit später wurde der Mann wieder im Bad gesehen und danach geschnappt. Er wurde festgenommen und Anklage wegen Wiederbetätigung erhoben. Wie sich herausstellte, soll er die Tattoos wiederholt zur Schau gestellt haben.
Lachender Totenkopf, SS-Runen
Darunter soll ein lachender Totenkopf mit Stahlhelm samt zwei SS-Runen (Zeichen der Waffen-SS) gewesen sein. Außerdem eine schwarze Sonne (Erkennungssymbol unter Nazis), vor der ein Skinhead eine Fahne hält. Der Schriftzug "Rahowa" (Abkürzung für Racial Holy War; "heiliger Rassenkrieg") soll am Unterarm zu sehen gewesen sein, am Oberarm "Sturm 18". Die Zahl 18 gilt als Code für die Buchstaben "A" und "H" - Adolf Hitler. Auch ein "Blood-and-Honour"-Schriftzug war angeblich darunter, am Körper seitlich "Blut und Ehre", auf der Wade A.C.A.B (All Cops are Bastards; alle Polizisten sind Bastarde).
"Jeder, der im Juli die Zeitungen aufgemacht hat, weiß, worum es heute geht", sagte Staatsanwalt Alois Ebner gleich zu Beginn des Prozesses. "Der Oberkörper des Angeklagten ist, so möchte ich es sagen, zugemüllt mit braunen Tattoos. Er steht zum viertel Mal in seinem Leben vor einem Geschworenengericht. Der Beschuldigte hat offenbar aus seiner Vergangenheit nichts gelernt", sagt Ebner laut "OÖN" beim Prozess.
"Die letzte Verurteilung meines Mandanten wegen Wiederbetätigung liegt zehn Jahre zurück", sagte der Verteidiger. Er pädierte auf "Nicht schuldig".
"Mein Mandant war mit seiner Familie bei 36 Grad im Schatten im Freibad. Er wollte schnell ins Wasser gehen, da die Kinder quengelig waren. Es klingt komisch, aber er hat in diesem Moment auf diese Tätowierungen vergessen. Wenn man sich Jahr für Jahr mehrmals pro Tag im Spiegel sieht, nimmt man das nicht mehr so war", sagte der Verteidiger laut "OÖN".
Staatsanwalt Ebner hielt dagegen: "Er weiß, wie er ausschaut, er sieht sich jeden Tag im Spiegel", sagte Ebner über den Angeklagten. "Sie, die Geschworenen, sind die schärfste Waffe des Rechtsstaats." Gerade in Zeiten der Fremdenfeindlichkeit sei das Urteil ein Zeichen.
Die Entscheidung fiel dann am Abend: Der Angeklagte wurde nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft – acht Monate davon unbedingt – verurteilt.