Wien

Nachtruhe ab 20 Uhr – so viele Leute darfst du treffen

Am Montag endet die "Osterruhe". Auch wenn Handel und Friseure wieder aufsperren dürfen, gelten weiterhin Einschränkungen. Wir haben die Übersicht.

Louis Kraft
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Mit Montag ist die "Osterruhe" in Wien vorbei.
Mit Montag ist die "Osterruhe" in Wien vorbei.
HERBERT NEUBAUER / APA / picturedesk.com

Über vier Wochen verharrten Wien und Niederösterreich im harten Lockdown. Mit dem Ende am Montag gleichen die beiden Bundesländer ihre Corona-Regeln wieder an den Rest des Landes an. Gültig sind diese vorerst bis inklusive 5. Mai. Danach wird wohl verlängert, bis am 19. Mai ganz Österreich aufsperren soll.

Handel

Der Wiener Handel darf nun wieder von 6 bis 19 Uhr geöffnet halten. Ein Negativtest für den Eintritt ist nicht nötig, es gilt aber FFP2-Maskenpflicht und ein Sicherheitsabstand von zwei Metern. Pro 20 Quadratmeter Fläche darf ein Kunde hinein.

Friseur und Co.

Bei körpernahen Dienstleistern wie Friseur oder Nagelstudio ist pro zehn Quadratmeter Fläche ein Kunde erlaubt. Für den Besuch ist neben Masken- und Abstandspflicht auch wieder ein negativer Corona-Test erforderlich. Wie gehabt, gelten Antigentests 48 Stunden, PCR-Tests 72 Stunden.

Ausgangsregeln

Mit dem Ende des Lockdowns fällt auch die Rund-um-die-Uhr-Ausgangsbeschränkung. Diese gilt nun wie in Restösterreich nur noch von 20 bis 6 Uhr, die bekannten Ausnahmen (Einkauf, Erholung, Arbeit) bleiben.

Treffen

Mit Mitternacht lief auch die "1+1-Regel" teilweise aus. So dürfen sich ab Montag untertags vier Erwachsene und sechs minderjährige Kinder aus maximal zwei Haushalten treffen. Während der "Nachtruhe" ist weiterhin pro Haushalt nur ein "externer" Besucher erlaubt.

Masken im Freien

Während die FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen geschlossenen Räumen – etwa den Öffis – bleibt, heißt es im Freien aufatmen. Mit Lockdown-Ende ist auch die FFP2-Pflicht an fünf öffentlichen Plätzen (Stephans-, Karls-, Schweden- und Maria-Theresien-Platz sowie dem Donaukanal) vorbei.

Museen wieder offen

Ihre Pforten öffnen nun auch wieder die Museen, Kunsthallen und Büchereien – wenn auch mit beschränkter Besucherzahl und FFP2-Maskenpflicht.

Gastronomie

Die Wirte müssen auf den 19. Mai hoffen. Bis dahin gilt: Abholung (von 6 bis 19 Uhr) und Lieferung (innerhalb der üblichen Betriebszeiten) erlaubt.

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