Wien
Keine Nachmittagsbetreuung, Mama soll trotzdem zahlen
Wegen Corona fiel die Betreuung im März 2020 zur Hälfte aus. Dennoch soll eine Wiener Mama nun den vollen Betrag bezahlen. Schuld will niemand sein.
Sarah M. (Name von der Redaktion geändert, Anm.) ist verärgert. Grund ist ein Bescheid der Bildungsdirektion Wien, der ihr vor rund zwei Wochen ins Haus flatterte. Darin wird Frau M. ersucht, einen noch ausstehenden Betrag für die Nachmittagsbetreuung ihres Sohnes (13) für März 2020 zu bezahlen.
Wie kam es dazu? Wie Frau M. gegenüber "Heute" erzählt, war ihr Sohn im März des Vorjahres für einen Tag pro Woche in seiner Schule in der Wieden in Nachmittagsbetreuung. Da der Besuch aufgrund des Corona-Lockdowns in den letzten beiden Märzwochen nicht möglich war, entschied sich die Wienerin auch nur für die ersten beiden und tatsächlich in Anspruch genommenen Betreuungstage zu bezahlen.
"Für nicht erbrachte Leistungen sollte es keine Gegenleistung geben"
Neben dem finanziellen Aspekt geht es der alleinerziehenden Mama auch ums Prinzip: "Ich bin überzeugt, dass man für eine nicht erbrachte Leistung auch keine Gegenleistung zu erbringen hat", betont die Wienerin. Sie ist überzeugt, dass auch viele andere ungerechtfertigter Weise für Betreuung bezahlt haben, obwohl diese nicht stattgefunden hat.
Die Bildungsdirektion Wien sah die Sache mit der Gegenleistung offenbar anders: Rund eineinhalb Jahre später schickte sie Frau M. einen Brief mit der Aufforderung, auch den zweiten Teilbetrag sowie Rücklastspesen zu bezahlen. Dabei handelt es sich um insgesamt 34, 24 Euro, wobei die Spesen mit 21,04 Euro die tatsächlichen Kosten für die Betreuung übersteigt. Keine große Summe, die der Alleinerzieherin dennoch weh tut. "Ich finde es nicht in Ordnung, dass sich der Staat oder die Stadt hier ein enormes Körberlgeld verdient", ist sie empört.
Statt Aufklärung wird Verantwortung hin und her geschoben
Auf "Heute"-Rückfrage gab es statt Antworten Weiterweisungen. Die Stadt erklärte, das Bildungsministerium sei für Ermäßigungen bei Nachmittagsbetreuungen zuständig. Dort erklärt man jedoch "Für Schülerinnen und Schüler an vom Bund erhaltenen Schülerheimen und an vom Bund erhaltenen ganztägig geführten öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen (das heißt Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schulen) ist die jeweilige Bildungsdirektion zuständig". Dort erklärt man jedoch, es gehe handle sich um eine Bundesschule, das heißt es gelten bundesgesetzliche Vorgaben bzw. ministierielle Festlegungen. Dort weist man – ja, Du ahnst es schon – wieder an Bildungsdirektion zurück.
Wie es für Frau M. weiter geht und ob Sie Ihre Hoffnung auf Erlass der "Mahnung" erfüllt wird, bleibt also offen.