Oberösterreich

"Nachlässigkeit" im Spital – Bub nach harmloser OP tot

Im Fall eines erst 17 Monate alten Buben, der nach einer Operation tragisch verstarb, gibt es von einem Gericht in Linz nun ein neues Urteil.

Peter Reidinger
Der Bub wurde wegen eines harmlosen Muttermals in Krankenhaus gebracht. Nach einer OP verstarb er.
Der Bub wurde wegen eines harmlosen Muttermals in Krankenhaus gebracht. Nach einer OP verstarb er.
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Das Schicksal einer Familie in Salzburg erschüttert das Land: Die Eltern brachten ihren 17 Monate alten Sohn im April 2018 zur Abklärung einer Wunde ins Landeskrankenhaus Salzburg, nachdem dieser zuhause gestolpert war und sich dabei sein Muttermal an der Wange verletzt hatte.

Vor Ort in der Ambulanz wurde die blutende Wunde zunächst gereinigt und mit einem Tupfer versorgt. Dann wurde entschieden, dass dem Bub am darauffolgenden Tag das Muttermal operativ entfernt werden soll. 

Aufgrund eines drohenden Blutverlustes entschieden die Ärzte dann anders, wollten den Bub sofort operieren, obwohl dieser nicht nüchtern war, weil er zwei Stunden zuvor etwas gegessen hatte. Die Mutter fragte sogar nach, der Anästhesist habe aber gesagt, dass kaum Risiko bestehe.

 Der Eingriff selbst verlief zunächst ohne Zwischenfälle und Komplikationen. Doch bei der Aufwachphase atmete der Bub dann plötzlich Erbrochenes ein. Weil es offenbar keine EKG-Überwachung gab, wurde ein Herzstillstand bei dem Kind nicht bemerkt. Er starb elf Tage später an Hirnschäden. Eine Obergutachterin sagte im Zuge des erstinstanzlichen Prozesses, dass eine Verkettung von "Fehlern und Nachlässigkeiten" zum Tod des Buben geführt hatte.

Auch eine hinzugerufene Oberärztin, die einen Reanimationsversuch unternommen hatte, bekrittelte danach die vorherrschenden Zustände. Ihrer Aussage zufolge habe sich offenbar niemand zuständig gefühlt. "Am meisten irritierte mich die gefühlte Schockstarre der Beteiligten", gab sie zu Protokoll und sagte weiter: "Wie ich den OP betreten habe, hatte ich den Eindruck, dass der Bub bereits tot ist, und dass ich zu spät gerufen wurde."

Der Vorfall wurde damals der Staatsanwaltschaft gemeldet, diese ermittelte, der Fall ging vor Gericht. Am Landesgericht in Salzburg fielen dazu im September 2021 Urteile. Der Kinderchirurg erhielt acht Monate, der Anästhesist 16 Monate bedingte Haft. Das Urteil wurde nicht rechtskräftig, weil die Verteidiger der Ärzte Berufung anmeldeten. 

 Am Oberlandesgericht in Linz wurde nun diese Berufung verhandelt. Ergebnis: Die Strafen wurden verringert, von acht Monaten für den Chirurgen auf zwei Monate, von 16 Monaten für den Anästhesisten auf neun Monate bedingt. Grund: im Fall des Kinderchirurgen liege "nur" Fahrlässigkeit und keine grobe Fahrlässigkeit vor, zudem wurde die außergewöhnlich lange Verfahrensdauer berücksichtigt.

Der Anästhesist beteuert in Linz: "Meine Intention war es zu helfen". Das Leid der Eltern könne er nicht erfassen, das überfordere ihn emotional. Er drückte sein "tiefstes Bedauern" aus.

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