Wien
Nach Vergewaltigung: 3 Jahre Haft für Uber-Fahrer
Ein ehemaliger Uber-Fahrer ist am Mittwoch in Wien rechtskräftig zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.
Am 28. Juni 2020 brachte ein ehemaliger Uber-Fahrer (33) eine Studentin (20) mit dem Auto nachhause nach Wien-Favoriten. Vor ihrer Wohnung vergewaltigte er sie dann. Bei der Verhandlung am Mittwoch wurde der bisher nicht vorbestrafte 33-Jährige am Landesgericht wegen Vergewaltigung zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt.
Zunächst hatte der Angeklagte das ihm zur Last gelegte Geschehen vor einem Schöffensenat geleugnet, es sei zu keinem Übergriff gekommen, beteuerte er. Er könne sich die Anschuldigung der 20-Jährigen nicht erklären. Nach der Urteilsverkündung und einer 20-minütigen Beratung mit seinem Verteidiger Philipp Winkler akzeptierte der Angeklagte dann aber überraschend sowohl den Schuldspruch als auch die verhängte Strafe. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Tathergang
Die Studentin hatte am 28. Juni gegen 1.00 Uhr nachts mit zwei Freunden ein Uber bestellt, weil sie die letzte U-Bahn verpasst hatten. Erst brachte der Fahrer die beiden Burschen an die jeweiligen Adressen. Dann ersuchte der die junge Frau am Beifahrersitz Platz zu nehmen. Er habe sich bis zur Ankunft des Fahrziels gut mit ihr unterhalten und vor ihrer Wohnung noch eine Zigarette mit ihr geraucht, berichtete der Angeklagte dem Gericht. Anschließend habe er ihr seine Handynummer gegeben, damit sie ihn zukünftig bei Bedarf wieder als Uber-Fahrer bestellen könne. Mehr sei laut ihm nicht passiert.
Das 20-jährige Opfer des sexuellen Übergriffs schilderte hingegen, der Fahrer habe sie während der Fahrt nach sexuellen Erfahrungen gefragt. Am Ende der Fahrt habe er ihr eine Zigarette angeboten und sie plötzlich gepackt und geküsst. Weil sie das nicht wollte, habe er sie gegen einen Zaun gedrückt, ihr schließlich ihr Kleid aufgeknöpft und sie vergewaltigt.
"Angaben glaubwürdig und logisch"
Während ihrer Zeugenbefragung brach die junge Frau in Tränen aus, sodass die Verhandlung für einige Minuten unterbrochen werden musste. Auf die Frage, weshalb sie nicht um Hilfe gerufen habe, erwiderte die Studentin:
„"Ich war in einem Schockzustand. Ich hatte Angst, dass er aggressiver wird, wenn ich schreie."“
Auf den Austausch der Telefonnummern habe sie sich eingelassen, "um kein Risiko einzugehen". Sie habe erst zwei bis drei Tage nach dem Vorfall einem Freund und einer älteren Vertrauten von dem Vorfall erzählt, die sie überzeugt hätten, den Vorfall anzuzeigen. Am 6. Juli ging die Studentin zur Polizei, der Uber-Fahrer wurde daraufhin festgenommen und von dem Ride-Sharing-Unternehmen gesperrt.
„"Für den Senat steht eindeutig fest, dass die Angaben der Zeugin glaubwürdig und logisch nachvollziehbar sind", stellte die Vorsitzende in der Urteilsbegründung klar.“
Es gebe auch kein Motiv, weshalb sie einen Mann zu Unrecht belasten sollte, den sie bis zur gegenständlichen Tat gar nicht gekannt habe.