Verschärfte Regeln

Nach Unfall – DAS ist in Flugzeugen jetzt verboten

Nachdem in Südkorea ein Flugzeug von Air Busan aufgrund einer Powerbank ausgebrannt war, wurden strengere Regeln für die Mitnahme eingeführt.
Heute Life
20.03.2025, 07:07

Am 28. Jänner 2025 brannte eine A321-Maschine von Air Busan in Südkorea fast vollständig aus. Verletzt wurde zum Glück niemand. Die 169 Passagiere und sieben Besatzungsmitglieder konnten rechtzeitig in Sicherheit gebracht werden. Die Ursache soll eine Powerbank im Handgepäck gewesen sein.

Nicht der erste, aber wohl der drastischste Vorfall. Zahlreiche Fluglinien ziehen nun Konsequenzen.

Laden verboten

Seit dem 1. März dürfen in sämtlichen südkoreanischen Airlines Handys nicht mehr an eine Powerbank angeschlossen oder diese per USB-Anschluss geladen werden. Lediglich bis zu einer Leistung von 100 Wattstunden dürfen maximal fünf Zusatzakkus mit an Bord genommen werden. Allerdings nur in separaten Taschen beziehungsweise Plastiktüten eingepackt oder mit Isolierband umwickelt. Passagiere sind außerdem dazu angehalten, die Akkus in Reichweite zu lagern. Damit dürfen sie nur im Handgepäck mitgeführt und nicht im Gepäckfach verstaut werden.

Zahlreiche andere asiatische Fluggesellschaften zeihen nach. Für Singapore Airlines und die hauseigene Billiglinie Scoot gelten die Regeln ab dem 1. April. Das Personal soll während des Flugs kontrollieren, dass die Passagiere ihre Powerbanks nicht nutzen. Weitere Airlines, die sich dem Verwendungsverbot von Powerbanks in Flugzeugen anschließen, sind Thai Airways, Eva Air und China Airlines.

Strengere Regeln bei Austrian Airlines

Streng sind diesbezüglich auch die Austrian Airlines und die Lufthansa. Seit Jahren dürfen Powerbanks hier grundsätzlich nicht im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden. Im Handgepäck sind immerhin bis zu 20 solcher Geräte erlaubt, die eine Leistung von 100 Wattstunden nicht überschreiten dürfen. Alles darüber braucht eine entsprechende Transportgenehmigung der Fluggesellschaft.

„Das Aufladen von Powerbanks ist an Bord nicht gestattet.“

"Bei allen Batterien müssen die Anschlüsse einzeln isoliert sein, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Das ist möglich, wenn der Transport in der Originalverpackung erfolgt, freiliegende Pole mit Klebeband abgeklebt sind oder jede Batterie in eine separate Plastiktüte oder Schutztasche gepackt wird", heißt es in Vorgaben. Das Aufladen der Powerbanks an Bord ist ebenfalls nicht gestattet.

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