Wirbel um Anzeigenhauptmeister
Nach Streit und Sturz droht IHM nun Freiheitsstrafe
Ein Video zeigt, wie "Anzeigenhauptmeister" Niclas M. nach einem kurzen Disput zu Boden geht. Womöglich hat sich der Deutsche hier strafbar gemacht.
Der selbsternannte "Anzeigenhauptmeister" Niclas M. war wieder auf "Streife" – im bayerischen Kaufbeuren. Als er ein mögliches Vergehen auf seine "Verkehrssünder-App" hochladen will, kommt es zum Streit mit einer Frau, wie ein Video zeigt.
Dabei fällt Niclas M. nach einem kurzen Gerangel um sein Handy heftig zu Boden – der Rettungsdienst muss einschreiten. Anschuldigungen kommen indes von der Frau – sie behauptet, der Verletzte habe sich absichtlich fallengelassen. Er wiederum beschuldigt die Frau, ihn heftig gestoßen zu haben.
Das Video zum Vorfall >>
Beiden droht juristisches Nachspiel
Auf Youtube bewertet Rechtsanwalt Christian Solmecke den Vorfall aus juristischer Sicht. Und so viel ist auch ohne abschließende Bewertung klar: Sowohl dem "Anzeigenhauptmeister" als auch der in die Situation involvierten Frau droht Ungemach.
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Was der Frau drohen könnte
Die Frau könnte sich laut Solmeckes Einschätzung mehrere Delikte schuldig gemacht haben. Zum einen stehe der Verdacht der Nötigung im Raum. Im deutschen Strafrecht ist jemand, der "einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung" nötigt, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. Durch die Ankündigung M. das Handy entreißen zu wollen und ihrem Griff nach dem Handy könne man durchaus vom Versuch einer Nötigung sprechen. Ebenfalls könnte die Frau auch eine Bedrohung begangen haben. Laut Strafrecht bezieht sich das auf eine rechtswidrige Tat gegen "eine Sache von bedeutendem Wert". Der Jurist führt aus, dass dies in Deutschland ab einem Wert von 750 Euro gilt. Nun sei die Frage zu klären, welchen Wert das Smartphone von Niklas M. habe. Zu guter Letzt steht die Möglichkeit einer Körperverletzung im Raum. Solmecke grenzt allerdings ein: Denn eine Körperverletzung sei eine vorsätzliche Tat. Anhand des Videos könne man der Frau, wohl nicht vorwerfen, M. absichtlich verletzt zu haben. Insofern sei hier wohl lediglich eine fahrlässige Körperverletzung denkbar. - 2
Was Niclas M. drohen könnte
An dieser Stelle werde es "heikel", so der Jurist. Er wolle dem "Anzeigenhauptmeister" nichts unterstellen, aber die Art und Weise, wie dieser zu Boden gehe, sei "fast ein bisschen verzögert". Für eine abschließende Bewertung müsste man die Situation gerichtlich "genauestens analysieren". Einen Schubser der Frau macht der Rechtsanwalt nicht aus. Wenn sich M. absichtlich fallen ließ, dann liege hier keine fahrlässige Körperverletzung vor. Das deutsche Strafrecht sieht für das "Vortäuschen einer Straftat" harte Konsequenzen vor. "Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahm von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht, daß (sic!) eine rechtswidrige Tat begangen worden sei [...] wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren" bestraft. Allerdings: Der Nachweis einer Vortäuschung vor Gericht sei "nicht ganz einfach". "Da ihm Absicht oder Vorsatz zu unterstellen, dass er hier wirklich den Schauspieler spielen wollte, wird vor Gericht einfach verdammt schwierig", so der Experte abschließend.