Wien
Nach Prügelvideo: 8 Jahre Haft für Raub an 17-Jährigen
Sie wurde durch ein Prügel-Video bekannt, konvertierte zum Islam. Von der schiefen Bahn kam sie nicht weg, nun stand Leonie wegen Raubes vor Gericht.
Die 22-Jährige ist keine Unbekannte, vor sieben Jahren hatte Leonie angeblich ein Mädchen (15) bei einem Einkaufszentrum in Wien-Donaustadt verprügelt und misshandelt. Das Video der Tat ging auf Facebook viral, wurde mehr als 4,5 Millionen Mal angesehen. Das Opfer erlitt einen Kieferbruch und andere Verletzungen. Die Verdächtige fasste damals mehrere Vorstrafen aus, zuletzt 18 Monate teilbedingt. Um eine Ausbildung abschließen zu können bekam die heute 22-Jährige einen Strafaufschub. Sie brach diese aber ab und hielt sich angeblich auch nicht an Weisungen der Justiz.
Jugendlichen überfallen
Donnerstag (13. 7. 2023) gab es ein trauriges Wiedersehen vor Gericht. Die Wienerin, sie ist zum Islam konvertiert, trat mit Kopftuch auf. Die Anklage lautete auf schweren Raub. Die 22-Jährige soll mit zwei Komplizen einen 17-Jährigen am Nachhauseweg überfallen haben. Der Vorfall ereignete sich am 17. April 2022 in der Braungasse in Wien-Hernals. Der Jugendliche war gerade mit einem öffentlichen Linienbus auf dem Weg nach Hause gewesen. Er stieg bei der Station Dornbacher Straße aus. Ein Mann und zwei verschleierte Frauen folgten ihm. Der Verdächtige fragte den 17-Jährigen nach Feuer, dann schlug er ihn nieder. Das Opfer erlitt einen Nasenbeinbruch. Die beiden verschleierten Frauen durchsuchten den Rucksack des Burschen, stahlen sein Handy. Ein Überwachungsvideo der Wiener Linien überführte die zwei Frauen und ihren Begleiter.
Acht Jahre Haft
Ihr Ex-Freund (23) wurde für die Tat bereits verurteilt, im Prozess belastete er die 22-Jährige als Zeuge. Die Wienerin hatte zuerst eine Beteiligung an dem Raub bestritten. Alles sprach gegen sie – auch das Opfer meinte, "Größe und Statur" würden zu der 22-Jährigen passen. Wegen ihrer kriminellen Karriere und den Vorstrafen fiel das Urteil hart aus: Die Angeklagte fasste acht Jahre Haft aus. Sie schlug die Hände über dem Kopf zusammen – und erbat Bedenkzeit. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.