13.000 Euro Strafe

Nach Naziparole – Jetzt muss AfD-Höcke richtig zahlen

Der rechts-außen AfD-Politiker Björn Höcke stand am Dienstag wegen einer Naziparole vor Gericht. Er sah sich unschuldig, der Richter aber nicht.

Lukas Leitner
Nach Naziparole – Jetzt muss AfD-Höcke richtig zahlen
Der AfD-Landeschef von Thüringen, Björn Höcke
Bild: picturedesk.com

Der Gerichtsprozess des AfD-Abgeordneten Björn Höcke war bereits die zweite Niederlage der Partei, nachdem diese am Montag vom nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht ein Hammer-Urteil erhalten hatte. Dabei wurde die Einstufung der AfD als "rechtsextremistischer Verdachtsfall" durch den Inlandsgeheimdienst gerechtfertigt.

Deshalb musste er vor Gericht

Der Gerichtsprozess von Höcke ist also praktisch die Kirsche auf dem Eis. Am Dienstag wurde er verurteilt, weil er "Nazi-Diktion" verwendete. Dabei handelte es sich konkret um die Aussage, die er vor zwei Jahren im Wahlkampf in Sachsen-Anhalt auf einer Bühne ins Publikum geschrien hatte: "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland!" Die Zuschauer johlten und klatschten.

"Ich sage gleich zu Beginn: Ich bin völlig unschuldig", hieß es von Höcke. Er plädierte darauf, dass er gar nicht wusste, dass die Phrase ein Spruch der Sturmabteilung (SA) war. Das kaufte ihm der Richter nicht ab. Immerhin habe er den Spruch nach der Aufnahme wieder verwendet. Das geschah dann in Gera.

Dort habe er aber auf das letzte Wort, also Deutschland, verzichtet, denn das rief ihm das Publikum entgegen.  Bevor er den Spruch ins Publikum johlte, sagt er noch, dass er bald genau deswegen vor dem Richter stehen werde. Auch andere Codes soll er verwendet haben. So nennt er beispielsweise seine eigene Bewegung in der AfD "Tat-Elite", so wie sich die SS selbst nannte.

"Alles für D..."

Vor Gericht war Höcke dann aber zurückhaltend. Den Spruch, den er vorher in ein Publikum rief, als gäbe es kein Morgen, sprach er nicht einmal mehr zur Gänze aus. "Alles für D..." hieß es dann nur noch. Das fiel dem Gericht natürlich auf und Höcke wurde darauf hingewiesen, dass er bei der Verhandlung berichten darf, was er damals sagte. Ein Gerichtssaal sei immerhin eine etwas andere Bühne.

Der Schuldspruch von Höcke wiegt aber nicht nur schwer in der Partei, sondern auch in seinem Geldbörserl. Immerhin wurde er zu 100 Tagessätzen je 130 Euro verurteilt. Also eine Strafzahlung in der Höhe von 13.000 Euro. Das soll aber noch nicht alles sein, denn wegen der Szene in Gera wartet schon ein weiterer Prozess auf Höcke.

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    privat, iStock

    Auf den Punkt gebracht

    • Der AfD-Abgeordnete Björn Höcke hat einen Gerichtsprozess verloren, nachdem er wegen der Verwendung von "Nazi-Diktion" verurteilt wurde
    • Er hatte die Worte "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland!" verwendet, die vom Gericht als Anspielung auf die Sturmabteilung (SA) angesehen wurden
    • Höcke wurde zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt
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