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Nach Masken-Sex muss Puff gründlich durchlüften

Das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen hat Corona-Regeln für Bordelle und Prostituierte veröffentlicht, die eine Ansteckung verhindern soll.

André Wilding
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In deutschen Bordellen gelten strenge Corona-Regeln.
In deutschen Bordellen gelten strenge Corona-Regeln.
picturedesk.com (Symbolbild)

Nach dem Geschlechtsverkehr 15 Minuten gründlich lüften, vorher und nachher die Hände gut waschen beziehungsweise desinfizieren - Nordrhein-Westfalen hat am Mitwoch neue Regeln für Sex-Betriebe und Prostituierte aufgestellt, die eine Ansteckung mit dem Coronavirus vereiteln soll.

In der überarbeiteten Anlage zur Coronaschutzverordnung des Landes steht unter anderem geschrieben, dass nur "Einzelkontakte" angeboten werden dürfen. Gruppensex ist also strengstens verboten! "Andere Personen dürfen sich während der Erbringung der sexuellen Dienstleistung nicht im Raum befinden", heißt es weiter.

Auch für die Zeit unmittelbar nach dem Kundenkontakt gelten strenge und umfangreiche Regelungen. So müssen jene Räume, in denen sexuelle Dienstleistungen erbracht worden sind, für 15 Minuten gelüftet werden. Kunden sowie Prostituierte müssen sich zudem vor und nach dem Sex die Hände desinfizieren.

In den Bordellen- bzw. Prostitutionsstätten gilt außer an Sitzplätzen in den Aufenhaltsräumen zudem Maskenpflicht. "Im Kontakt zwischen Kunden sowie den Prostituierten ist das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen unabhängig vom Ort der sexuellen Dienstleistung ab der Kontaktaufnahme zwingend und konsequent geboten."

Bettwäsche nach Sex wechseln

Außerdem muss die Bettwäsche in den Bordellen nach jedem Kunden gewechselt werden. "Ebenso muss nach jeder Kundin/jedem Kunden eine Reinigung/Desinfektion möglicher Kontaktflächen sowie aller verwendeten Materialien/Sexspielzeuge erfolgen", ist in dem Schreiben weiter zu lesen.

Der Ausschank und Ausgabe sowie der Konsum von Lebensmitteln, Getränken und "stimulierenden Substanzen" durch Kunden in den Räumen, in denen die sexuelle Dienstleistung erbracht wird, sind darüberhinaus unzulässig.

Kunden, die sich nicht an die Bordell-Regeln halten, sind abzuweisen und "ihnen ist im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu verwehren".