Oberösterreich
Nach Krawall-Nacht sorgt neue Gewalttat für Entsetzen
Nach den Halloween-Ausschreitungen in Linz sorgt eine weitere brutale Gewalttat für Schlagzeilen. Zwei 13-Jährige stehen im Fokus des Falles.
Die Tat wurde laut Polizei bereits Mitte Oktober begangen. Am 16.10. war ein Linzer (48) gegen 4.30 Uhr in der Goethestraße in Linz unterwegs. Plötzlich tauchten zwei Teenager (beide 13 Jahre; ein Österreicher, ein Rumäne) in der Dunkelheit auf, überfielen den Mann und raubten ihm laut Polizei "unter massivster Gewaltanwendung" (u.a. Tritte gegen den Rücken) sein Handy, Zigaretten und sein Geldtascherl mit 40 Euro.
Mit der geraubten Bankomatkarte kauften sie schließlich bei einem Automaten Zigaretten. Kurze Zeit später, gegen 6 Uhr, der nächste Überfall. Am Linzer Hauptbahnhof wurde ein 20-Jähriger aus Gmunden Opfer der beiden.
Erneut "unter massivster Gewaltanwendung" raubten sie dem jungen Mann Geldtascherl, Handy, eine Armbanduhr und sogar die Jacke. "Beide Opfer wurden bei den brutalen Attacken verletzt".
Offenbar hatten die beiden so großen Spaß an ihren Taten, dass sie das Ganze laut Polizei auch noch mit ihrem eigenen Handy filmten.
Opfer "abziehen"
Sie zeigten sich bei den Einvernahmen laut Polizei geständig und gaben an, dass sie die Opfer einfach "abziehen wollten".
Zudem sollen sie gesagt haben, es sei ihnen "gleichgültig, dass ihre Opfer teils schwer verletzt werden".
„"Lustig, auf den Kopf anderer Menschen zu treten" - das sagte einer der 13-Jährigen laut Polizei nach der Tat“
Der 13-Jährige Rumäne sagte dann laut Polizei noch, es sei "lustig, auf den Kopf anderer Menschen zu treten".
In der Wohnung der beiden fand die Polizei anschließend die geraubten Gegenstände.
Im Licht der jüngsten Ereignisse rund um Halloween sorgt diese erneute Gewalttat für Kopfschütteln. Auch in der Halloween-Nacht waren es ja vor allem Teenager und Jugendliche, die mit ihren Krawallen für Aufregung sorgten. Heute findet in Linz dazu ein Gipfel des Landessicherheitsrates statt. Viele der Beteiligten dürften nämlich schon amtsbekannt sein.