Oberösterreich

Mutter wurde während der Elternteilzeit gekündigt

Sechs Jahre lang war eine Welserin bei einem deutschen Handelsbetrieb in OÖ beschäftigt. Dann ging sie in Elternteilzeit, wurde gekündigt.

Peter Reidinger
Die Arbeiterkammer erkämpfte für Küchengehilfe 3.000 Euro vor Gericht.
Die Arbeiterkammer erkämpfte für Küchengehilfe 3.000 Euro vor Gericht.
Bild: Arbeiterkammer OÖ

Die Arbeitnehmerin aus Wels war laut Arbeiterkammer OÖ etwas länger als sechs Jahre in der österreichischen Niederlassung eines deutschen Handelsbetriebes beschäftigt.

"Sie hatte nach der Karenz mit ihrem Arbeitgeber eine Elternteilzeit vereinbart und ihre Wochenarbeit von 25 Stunden vor der Geburt des Kindes auf 20 Stunden reduziert", so der Bericht der Arbeitnehmervertreter. Doch einige Monate vor dem vierten Geburtstag ihres Kindes flatterte der Frau ein Kündigungsschreiben ins Haus.

Für die Dauer der Elternteilzeit besteht aber, so die AK, laut Mutterschutzgesetz ein Kündigungsschutz bis zum Ablauf von vier Wochen nach dem vierten Geburtstag des Kindes. "Eine Arbeitgeberkündigung kann in diesem Zeitraum nicht rechtswirksam ausgesprochen werden. Allerdings hat die Arbeitnehmerin die Möglichkeit, die rechtsunwirksame Kündigung zu akzeptieren, aber als Ausgleich dafür eine Kündigungsentschädigung zu verlangen". Das hat sie auch getan, weil sie unter diesen Umständen ohnehin nicht im Unternehmen bleiben wollte.

Entschädigung von 7.000 Euro

Die AK forderte das Unternehmen schließlich dazu auf, die Kündigungsentschädigung zu überweisen. "Dieses weigerte sich, den geforderten Betrag zu zahlen, und behauptete, es habe gar keine Vereinbarung über eine Elternteilzeit gegeben".

Laut AK sei die Rechtslage eindeutig gewesen, die außergerichtlichen Bemühungen der AK seien aber erfolglos geblieben. Nach einer Klage beim Arbeits- und Sozialgericht wurde der jungen Mutter letztendlich Recht gegeben. "Sie bekam eine Kündigungsentschädigung in Höhe von rund 7.000 Euro nachgezahlt."

Laut AK-Chef Andreas Stangl war das Vorgehen "kein Einzelfall". Er erklärt: "Immer wieder werden Beschäftigte und vor allem auch berufstätige Eltern von ihren Arbeitgebern um ihre Ansprüche gebracht", so Stangl. Die AK gehe konsequent gegen derartige Rechtsverstöße vor – nötigenfalls bis vor Gericht.

Im vergangenen Jahr wurden laut eigener Angabe der AK mehr als 10.500 Rechtsfälle in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten, in Insolvenzverfahren und im Konsumentenschutz gerichtlich oder außergerichtlich zu einem Abschluss gebracht. Dadurch konnten mehr als 105 Millionen Euro für die AK-Mitglieder in Oberösterreich erstritten werden.

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    Karl Schöndorfer / picturedesk.com