"Zertrümmere dir den Schädel"

Mutter droht schlafender Tochter mit Schnitzelhammer

Weil sie die Feier zum Muttertag platzen ließ, soll eine Wienerin ihre Tochter mit einem Schnitzelhammer attackiert haben  – U-Haft, Prozess!

Christian Tomsits
Mutter droht schlafender Tochter mit Schnitzelhammer
Die Mutter vor Gericht; sie trank am Vorabend vom Vorfall 12 Bier und gestand reumütig.
Denise Auer

Schrecklicher Familienstreit kurz nach dem Muttertag: Eine 20-Jährige kippte im Mai lieber alleine eine Flasche Wodka und ging zu ihrem Freund, statt gemeinsam mit der Mama (55) den Familienfeiertag nachzuholen. Da weckte die 55-Jährige ihre schlafende Tochter am nächsten Morgen offenbar alles andere als liebevoll.

Am Dienstag musste sich die Mutter deshalb am Wiener Landesgericht wegen versuchter, absichtlich schwerer Körperverletzung und gefährlicher Drohung verantworten – der Wienerin drohten bis zu 5 Jahre Haft.

Die Anklage lautete wie folgt: Die 20-Jährige wurde in ihrem Zimmer plötzlich durch Schläge mit dem Schnitzelklopfer aus dem Schlaf gerissen, dann von der Mutter mit Drohungen fertiggemacht. "Ich werd' dir damit den Schädel zertrümmern", säuselte die Angeklagte der Tochter ins Ohr.

Bist du von Gewalt betroffen? Hier findest du Hilfe
Frauenhelpline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555
Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247
Rat auf Draht: 147
Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20
Polizei-Notruf: 133

Per WhatsApp brachte die völlig verängstigte 20-Jährige gerade noch ihren Freund dazu, die Polizei zu rufen. Auf einer aufgenommenen Audiodatei waren markerschütternde Hilfeschreie und mehrere Schläge zu hören.

Es kam zur Festnahme vor Ort. Polizeifotos dokumentieren gepunktete Verletzungen auf der Wange des Opfers und die mutmaßliche Tatwaffe – einen alten Schnitzelhammer vom Urgroßvater – neben dem Bett. "Ich war stockbetrunken, ich hab alle zwölf Bier am Vorabend alleine austrinken müssen", verteidigte sich die 55-Jährige und bekannte sich teilweise schuldig.

Samma uns ehrlich, es war eine b'soffene Gschicht
Verteidiger der Mutter
zur betreffenden Causa

Sie bestand jedoch darauf, nicht mit dem Hammer, sondern "nur" mit der Faust oder der Handfläche auf ihre Tochter eingeschlagen zu haben. Ihr Verteidiger, der schon ihr "ganz schlimmes Scheidungsverfahren" betreut hatte, sprach von einer "b’soffenen G’schicht" und einem "einmaligen alkoholbedingten Ausrutscher". Die Familie sei leider von Gewalt und Missbrauch gezeichnet, erklärte er. Der Ex-Mann seiner Mandantin hatte sogar versucht, einmal den Scheidungsrichter zu würgen.

Mutter und Tochter nach Prozess versöhnt

Doch die (vor Gericht torkelnde) Tochter stand ihrer Mutter bei und konnte (oder wollte) sich nicht mehr erinnern, womit sie tatsächlich geschlagen wurde. "Ich hatte meine Decke über den Kopf gezogen." Beim Prozess nannte sie weinend ihre Mutter "Mein Herzblatt", sie seien normal beste Freundinnen. Die Mutter schickte ihrer Tochter von der Anklagebank Küsse zu.

Das Urteil wegen versuchter schwerer, aber nicht absichtlicher Körperverletzung fiel nach kurzer Beratung: Die Frau bekam eine Alkoholtherapie und Bewährungshilfe vorgeschrieben sowie 20 Monate bedingte Haft, durfte im Anschluss heimgehen – und ist sie wieder mit ihrer Tochter vereint.

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