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Muss Gaia sterben? Gericht fällt Beschluss über Tötung
Die Bärin wird verdächtigt, im April einen Jogger getötet zu haben. Am Freitag hat ein Gericht entschieden, dass die Bärin vorerst nicht getötet wird.
Die Bärin JJ4 in der norditalienischen Region Trentino-Südtirol darf weiter nicht getötet werden. Ein Gericht in Trient hat den Abschussbefehl der Provinzregierung erneut ausgesetzt, vorerst bis 27. Juni. Das teilte das Verwaltungsgericht in einem Beschluss am Freitag mit. Das Gericht gab damit den Einsprüchen verschiedener Tierschutzvereine – allen voran LAV – statt.
Das Bärenweibchen, das auch Gaia genannt wird, hatte laut offiziellen Angaben Anfang April einen 26-jährigen Jogger an einem Forstweg in dem bei Wanderern und Touristen beliebten Val di Sole im Trentino angegriffen und getötet. Daraufhin erließ Maurizio Fugatti, der Präsident der Region Trentino-Südtirol, ein Dekret zur Tötung der Bärin. Nach einer Klage von Tierschützern setzte ein Gericht diese Anweisung Mitte April bereits vorerst aus. Auch ein späterer zweiter Tötungsbefehl wurde abgelehnt.
Debatte spitzt sich zu
JJ4, eine Schwester des 2006 in Bayern getöteten "Problembären" Bruno, wurde eingefangen und in ein abgesichertes Wildgehege in der Region gebracht. Tierschützer hatten Anfang Mai ein Gutachten erstellen lassen, wonach der Jogger nicht von JJ4, sondern von einem ausgewachsenen Bärenmännchen getötet worden sein soll. Dies sei etwa aus dem Abstand der Eckzähne in den Bisswunden ersichtlich.
In Italien hat sich seit dem Tod des Trentiner Joggers die Debatte um das Zusammenleben von Bär und Mensch zugespitzt. Zuletzt hatte sich unter anderem ein sogenannter Gnadenhof in Niederbayern bereit erklärt, Gaia bei sich aufzunehmen.