Wiener Wirt getötet

Mordverdächtiger (26) glaubt, dass sein Opfer noch lebt

Jener Hobby-Bodybuilder, der Mitte November einen 70-jährigen Gastronomen getötet haben soll, zeigte sich bei der Haftverhandlung vollkommen verwirrt.
Christian Tomsits
16.12.2024, 21:57

Die angesetzte Haftverhandlung am Wiener Landesgericht für den mordverdächtigen Sabawun S. (26) lief am Montagvormittag völlig aus dem Ruder: der Hobby-Bodybuilder und Möchtegern-Influencer, der seinen ehemaligen Vermieter und Arbeitgeber Hans S. (70) Mitte November mit mehreren Messerstichen in den Kopf umgebracht haben soll, zeigte sich völlig uneinsichtig – und machte eine Verlegung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum unmöglich.

Und das, obwohl ein kürzlich durchgeführtes Sachverständigen-Gutachten eine Unzurechnungsfähig aufgrund einer schweren Schizophrenie und Größenwahn festhielt – wir berichteten – und eine vorläufige Unterbringung reine Formsache gewesen wäre.

Die in der Haft verabreichten Medikamente dürften beim psychisch kranken Flüchtling noch keine Wirkung entfaltet haben. Denn neben der fehlenden Krankheitseinsicht, scheint der von Star-Anwältin Astrid Wagner vertretene Mann sich seine Welt so zurechtzubiegen, wie es ihm gerade passt.

"Ich kann niemanden umgebracht haben. Denn Herr S. lebt noch. Ich habe ihn gerade gesehen. Ein Beamter kann das bezeugen", rief der Flüchtling aus Afghanistan der Richterin zu. "Nein, er ist tot", versuchte die vergeblich, auf den 26-Jährigen einzuwirken. Folglich bleibt der 26-Jährige vorerst in Haft, da er nicht freiwillig für die Verlegung stimmte – die Sache geht in die nächste Instanz.

Star-Anwältin Astrid Wagner vertritt den Verdächtigen  – er soll in einer eigenen Welt leben.
Star-Anwältin Astrid Wagner vertritt den Verdächtigen  – er soll in einer eigenen Welt leben.
Denise Auer

"Natürlich wäre die Unterbringung für meinen Mandanten die bessere Wahl", war auch seine Anwältin vom Verlauf der intensiven Verhandlung enttäuscht. Bei einem Prozess hätte Sabawun S. als Schuldunfähiger keine Strafe zu erwarten, dürfte jedoch endgültig eingewiesen werden. Die Unschuldsvermutung gilt.

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