Niederösterreich
Mordkomplott? Helfer stillten Blutungen mit Putzfetzen
Ein 19-Jähriger soll mit Freunden versucht haben, seinen verhassten Stiefvater (60) zu töten. Tatwaffen: ein Messer und ein Nudelholz.
Fortsetzung im Prozess wegen Mordversuches am Landesgericht Wr. Neustadt am Mittwoch: Ein 19-jähriger Ungar soll am Flugfeld in Wiener Neustadt versucht haben, seinen verhassten Stiefvater (60) zu töten. Drei Bekannte bzw. Kumpel (15 Jahre vertreten von Tina Menda (Kanzlei Mathias Burger), 17, 24), allesamt aus instabilen Verhältnissen, standen laut Anklage Schmiere bzw. sollen den Hilfsarbeiter unterstützt haben.
Opfer als Zeuge
Heute war die Mutter des Erstangeklagten als Zeugin geladen und entschlug sich der Aussage. Auch das Opfer lehnte ab und verwies auf kontradiktorische Einvernahme beim Haftrichter.
Rückblick: Die Beziehung zwischen dem 19-jährigen Erstangeklagten und dem 60-Jährigen war stets schwierig, als dann der Stiefvater angeblich die Schwester des Angeklagten sexuell belästigt haben soll, sollen die vier Angeklagten ein Mordkomplott geschmiedet haben.
Not-OP
Mit einem Messer und einem Nudelholz soll der Ungar am 15. Mai 2021 schließlich seinen Stiefvater in dessen Garage in Wiener Neustadt besucht haben. Fünf Mal soll er auf das Opfer eingestochen haben - ein Stich ging in die Leber, ein Stich öffnete die Bauchhöhle. Nur dem raschen Handeln der Ersthelfer am Tatort und einer Notoperation verdankt der 60-Jährige sein Leben.
"De hoben mi gestochen"
Ein Zeuge berichtete am Mittwoch: "Wir haben gerade gegrillt, da sah ich die vier Burschen, die wie die vier Daltons im Gänsemarsch in Richtung Garage des Opfers gingen. Das kam mir verdächtig vor." Dann sei das Quartett aus der Garage "Vollgas rausgelaufen". Ein Nachbar und Ersthelfer gab an: "Ich sah vier Personen weglaufen, sie waren vermummt und hatten Kapuzen über dem Kopf." Ein Zeuge meinte: "Ich hörte das Opfer nur rufen: "De hoben mi gstochen, ruaf de Rettung und de Polizei." Mit Putzfetzen versuchten die Ersthelfer die stark blutenden Wunden im Bauchraum zu stillen.
Die Geschworenen kam Mittwochabend noch zu keinem Urteil, es wurde auf 19. November vertagt. Es gilt die Unschuldsvermutung.