Kärnten
Mord-Verdächtiger nach 14 Jahren ausgeforscht
Ein Mann steht im Verdacht, 2008 eine Frau in Völkermarkt (Kärnten) ermordet zu haben. Nun gab es in Italien einen DNA-Treffer.
Fahnder des SIRENE-Österreich-Büros im Bundeskriminalamtes (BK) überstellten Donnerstagabend einen Mann von Italien nach Wien. Es handelt es hierbei um einen 48-jährigen Marokkaner, dem die vorsätzliche Tötung der Italienerin Anna T. in Kärnten im Oktober 2008 zur Last gelegt wird. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Im Zuge der bilateralen justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit kam es zu einem Auslieferungsverfahren gegen den Beschuldigten. Die Überstellung des Marokkaners führten gestern Beamte des SIRENE-Büros des Bundeskriminalamtes mittels Flugzeug von Italien nach Wien durch. Der Festgenommene wurde nach seiner Landung um 19.30 Uhr nach Kärnten verbracht und der Justizbehörde übergeben.
Frau erschossen und angezündet
Der mutmaßliche Mord hatte sich am 4. Oktober 2008 auf einem Gehweg im Stadtwald von Völkermarkt ereignet. Das 49-jährige weibliche Opfer war, so die Ermittlungen des Landeskriminalamtes Kärnten, zunächst gewürgt und geschlagen worden, todesursächlich waren jedoch vier Schüsse aus einer Faustfeuerwaffe gewesen. Nach der Tötung war die Frau mit einem Brandbeschleuniger übergossen und angezündet worden.
Der nackte Leichnam war später von Spaziergängern gefunden worden. Durch die trotz Regens fortgeschrittene Brandumsetzung war für die Ermittler eine Identifizierung des Leichnams nicht mehr möglich. Die widrigen Wetterbedingungen zur Tatzeit hatten außerdem etliche Spuren, bspw. Fußabdrücke oder andere biologische oder chemische Spuren vernichtet. Spurensicherer konnten damals jedoch eine DNA-Spur am Körper der Getöteten sicherstellen, diese konnte jedoch bis Herbst 2022 keiner bestimmten Person zugeordnet werden.
Treffer
Im Oktober 2022 war schließlich der DNA-Abgleich erfolgreich: Die Spur gehört einem Mann, der in Turin/Italien wegen eines Suchtmittel-Deliktes erkennungsdienstlich behandelt worden war (u.a. Fingerabdrücke, Fotografien, DNA-Sample). Dieser Sachbeweis hatte eine europäische Festnahmeanordnung zur Folge, der sogleich seitens der italienischen Behörden nachgekommen wurde.
Obwohl die Tat vor über 14 Jahren verübt worden war, besteht weiterhin und bis auf Weiteres eine Strafbarkeit für die Täterschaft. Grund: Strafbare Handlungen, die mit Freiheitsstrafe von zehn bis zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind, verjähren nicht (§57 StGB). Das Delikt des Mordes fällt unter diese Ausnahmebestimmung der Verjährung.
Die Fahndungsexperten im SIRENE-Büro prüfen in- und ausländische SIS-Ausschreibungen, koordinieren Fahndungsmaßnahmen und übermitteln alle in- und ausländische Trefferfälle an die zuständi-gen Stellen. Dazu gehört auch die physische Überstellung von gesuchten Personen. Bei SIRENE Österreich handelt es sich um eine nationale Zentralstelle, das Wort SIRENE ist das Akronym für "Supplementary Information Request at the National Entry". Seit 2018 wurden vom SIRENE-Büro über 600 Gefahndete nach Österreich überstellt.