Österreich

3 Tote im Schloss: "Graf" muss lebenslang in Haft

Heute Redaktion
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Der zweite Prozesstag im "Mordfall Schloss Bockfließ" ging recht schnell zu Ende. Für die Geschworenen war klar, dass es dreimal Mord war. Die Anwälte hatten auf Totschlag plädiert.

Finale am Freitag am Landesgericht Korneuburg im Mordprozess gegen Johann Anton "Tono" G. (55). Der Landwirt und Unternehmer hatte am 13. Dezember 2018 nach einem Streit seinen Vater, Bruder und die Stiefmutter mit einem Jagdgewehr getötet. Nach dem ersten Verhandlungstag ("Heute" berichtete) wurde der Prozess am Freitag ab 8.30 Uhr fortgesetzt, es folgten die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung.

Plädoyers und Urteil

Die Staatsanwältin fasste noch einmal die fünf Schüsse auf Vater (92), Bruder (52) und Stiefmutter (87) zusammen, ging auch auf das Gutachten von Experten Werner Brosch ein (Anm.: dieser gestand Tono G. zwar Erregung zu, tendierte aber zwischen den Zeilen eher zu Mord als zu Totschlag) und stellte klar fest: Bruder, Vater, Stiefmutter wurden ermordet - kaltblütig aus nächster Nähe.

Die Verteidigung hatte es somit schwer beim Plädoyer - die Staatsanwältin hatte den Anwälten doch etwas den Wind aus den Segeln genommen. Für Peter Philipp und Arthur Machac war es jedoch Totschlag.

Bereits um 10.20 Uhr zogen sich die Geschworenen zur Urteilsberatung zurück. Sie hatten die heikle Aufgabe zu entscheiden, ob es Mord (Anm.: bis lebenslange Haft) oder Totschlag war (Anm.: fünf bis zehn Jahre Haft).

Nach rund zweistündiger Beratung fiel die Entscheidung der Geschworenen einstimmig aus: Es war Mord in allen drei Fällen.

Das Urteil: "Graf" Tono G. muss lebenslang in Haft. Die Anwälte meldeten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an - somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

(Lie)