A1 & Magenta warten ab
Mobilfunk-Servicepauschale wird trotz Klagen verrechnet
Sechs Urteile gegen die Servicepauschale bei Mobilfunk-Anbietern sind bereits rechtskräftig. Noch immer wird sie unzähligen Kunden verrechnet.
Der Debatte um die Servicepauschale von Mobilfunk-Anbietern wurde noch nicht beigelegt. Während Konsumentenschützer keine entsprechende Leistung dafür sehen, verweisen Anbieter auf Services, wie zum Beispiel den SIM-Karten-Tausch.
Vergangenen Mai haben Kunden, die dagegen klagten, Recht bekommen. Die sechs rechtskräftigen Urteile führten dazu, dass sowohl A1 und Magenta die Gebühr zurückzahlen müssen.
A1 und Magenta warten ab
Wie der "Kurier" berichtet, führten diese Klagen nicht dazu, dass Servicepauschalen Geschichte sind. A1 etwa spricht von Urteilen, die nur für den Einzelfall gültig seien. Ähnlich ist es bei Magenta, wo man von "Einzelverfahren" spricht, die keine Auswirkungen auf andere Kundinnen und Kunden hätten.
Beide Anbieter wollen den Ausgang von den Verbandsklagen abwarten, die Anfang des Jahres durch die Arbeiterkammer (AK) eingereicht wurden. Sie sind zuversichtlich, dass das Verfahren nach ihren Vorstellungen verlaufen wird.
Altkunden zahlen weiter
Dem Bericht nach, würden den Unternehmen Rückzahlungen von 500 Millionen Euro oder mehr drohen, wenn der Oberste Gerichtshof (OGH) die Servicepauschale als rechtswidrig einstuft. Für ein Ergebnis muss man sich wohl noch gedulden. Laut AK werden die Klagen wohl durch die Instanzen gehen. Man rechnet mit einem Urteil des OGH im Laufe des nächsten Jahres.
Viele Altkunden müssen je nach Tarif die Servicepauschale noch immer bezahlen. Alle Großanbieter haben mittlerweile auch Tarife im Sortiment, die keine Servicepauschaule enthalten.
Auf den Punkt gebracht
- Sechs rechtskräftige Urteile gegen die Servicepauschale bei Mobilfunk-Anbietern haben dazu geführt, dass A1 und Magenta die Gebühr zurückzahlen müssen
- Trotzdem warten beide Anbieter ab und behaupten, dass die Urteile nur für den Einzelfall gelten und keine Auswirkungen auf andere Kunden haben
- Die Verbandsklagen der Arbeiterkammer könnten jedoch zu weiteren Entwicklungen führen, ein Urteil des Obersten Gerichtshofs wird voraussichtlich im nächsten Jahr erwartet