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Mit 11-Jähriger ins Hallenbad – Mann (65) verurteilt

Ein 65-Jähriger hat mehrfach ein gerichtlich verhängtes Tätigkeitsverbot missachtet, indem er wiederholt Ausflüge mit einem Kind unternommen hatte.

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Der Mann wurde per Strafbefehl verurteilt.
Der Mann wurde per Strafbefehl verurteilt.
Getty Images/iStockphoto

An Heiligabend machte der heute 65-Jährige mit der Elfjährigen und einem weiteren Kind einen Ausflug in der Schweiz, in eine Spielhalle, damit die Eltern in dieser Zeit das Weihnachtsfest vorbereiten konnten, wie es im Strafbefehl der St. Galler Staatsanwaltschaft heißt. Weiter holte er das Mädchen im Februar für einen Ausflug in einen Indoorspielplatz und im März in eine Kinderspielhalle ab. Zudem verbrachte der Mann Ende März ein ganzes Wochenende mit dem Mädchen, inklusive Hallenbadbesuch.

Ambulante Therapie verordnet

Denn der Mann wurde im April 2021 wegen des mehrfachen Konsums harter Pornografie mit tatsächlichen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen vom Kreisgericht Toggenburg verurteilt. Laut "Toggenburger Tagblatt" hatte er fast unzählige kinderpornografische Bilder abgespeichert. Als Strafe wurde ihm eine ambulante Therapie verordnet. Zuvor saß der Mann in einem Maßnahmenzentrum ein. Das Gericht hatte dem Mann auch ein Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen auferlegt. Dagegen hat der Mann mit seinen Ausflügen mit dem elfjährigen Mädchen verstoßen. Mehr noch: Er plante mit dem Kind Ferien im Tessin. Doch jemand schöpfte Verdacht und machte eine Meldung bei der Polizei, worauf das Verfahren wegen Verstoßes gegen das Tätigkeitsverbot aufgenommen wurde.

Mehrfache Missachtung

Die Ausflüge und Ferienpläne haben nun Konsequenzen. Der 65-Jährige wurde wegen der mehrfachen Missachtung eines Tätigkeitsverbots per Strafbefehl zu einer unbedingten Geldstrafe von rund 3000 Euro, verurteilt. Bezahlt der Mann die Strafe nicht, muss er 60 Tage ins Gefängnis. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.

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