Wirtschaft

Ministerium verspricht neue Bonus-Welle noch im Februar

Tausende Österreicher dürfen sich in den kommenden Wochen auf Bonus-Zahlungen der Regierung freuen. "Heute" kennt alle Hintergründe. 

Das Klimaschutzministerium wird noch im Februar die nächsten Überweisungen beim Klimabonus durchführen. 
Das Klimaschutzministerium wird noch im Februar die nächsten Überweisungen beim Klimabonus durchführen. 
Getty Images/iStockphoto (Symbolfoto)

Nicht alle in Österreich lebenden Menschen wurden 2022 beim Klima- und Antiteuerungsbonus berücksichtigt. Teils, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt wurden, teils aus anderen Gründen. Für alle Anspruchsberechtigten, die den Bonus in Höhe von 500 Euro im vergangenen Herbst nicht erhalten haben, gibt es heuer einen doppelten Grund zur Freude. Denn sie erhalten im Februar die Nachzahlung aus dem vergangenen Jahr und im Oktober den regulären Bonus für 2023. 

Bonuszahlungen gehen weiter 

Doch damit endet der Reigen der Bonus-Zahlungen nicht. Bereits einen Monat später – nämlich im März – steht dann bereits der nächste Bonus vor der Tür! Dieses Mal geht es um die Auszahlung des Pensionsbonus. Dabei wird es etwas komplizierter, denn der Bonus hängt mit der beschlossenen Pensionserhöhung von 5,8 bis 10,2 Prozent zusammen. Ein Teil dieser Erhöhung wird dabei als Einmalzahlung ausgeschüttet.

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    Sämtliche Entlastungsmaßnahmen in Österreich.
    Sämtliche Entlastungsmaßnahmen in Österreich.
    zVg

    Der Klimabonus, der 2022 mit dem Anti-Teuerungsbonus zusammengelegt wurde, beträgt 500 Euro für Erwachsene und die hälfte davon, also 250 Euro für Kind und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Grundvoraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Österreich, der seit mindestens 183 Tagen – das entspricht einem halben Jahr – besteht sowie ein rechtmäßiger Aufenthaltsstatus. 

    Arbeitnehmerveranlagung zahlt sich aus

    Wie "Heute" berichtete, ist zudem der Steuerausgleich eine gute Möglichkeit, um an Geld zu kommen. Denn wer sich selbst darum kümmert, bekommt rund 437 Euro mehr heraus. Die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2022 kann man dabei ganz einfach über das Portal FinanzOnline machen – sobald jedenfalls die Jahres-Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers vorliegt und das muss spätestens Ende Februar 2023 erledigt sein.

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      Ferrigato Roland / Verlagsgruppe News / picturedesk.com