Vom Höchstgericht
Millionen-Erbe für Birgit Lauda nun offiziell bestätigt
Birgit Lauda erhält den ihr zustehenden Pflichtanteil aus dem Erbe ihres verstorbenen Mannes Niki Lauda.
Knapp vier Jahre lang kämpfte Birgit Lauda (45), die Witwe von Niki Lauda († 70), gegen die Privatstiftung ihres verstorbenen Mannes. Laut "Krone" bestätigte der Oberste Gerichtshof am Dienstag das Ersturteil, das nun über die Höhe des Pflichtteils für die Witwe und die gemeinsamen Zwillinge Max und Mia (14) entscheiden muss.
Birgit Lauda soll jenen Anteil, der ihr dem Gesetz nach zusteht, erhalten. Nachdem das Berufungsgericht im Frühjahr die Gegenseite abblitzen ließ, setzte diese die letzte Möglichkeit ein, um der 45-Jährigen doch noch den Pflichtteil in Höhe von einem Sechstel des Erbes verwehren zu können, berichtet die Tageszeitung.
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"Der Oberste Gerichtshof hat das außerordentliche Rechtsmittel zurückgewiesen und das Berufungsurteil bestätigt. Somit ist das Ersturteil gültig“, sagt Christoph Kerres, der Anwalt von Birgit Lauda.
Zwillinge scheinen nicht im Testament auf
Die Zwillinge Max und Mia scheinen nicht im Testament auf - trotzdem scheint sich nun eine Lösung abzuzeichnen. So sollen sie als gleichberechtigte Erben anerkannt werden und wie ihre Halbgeschwister Lukas und Mathias behandelt werden. Eine letzte Entscheidung ist aber noch nicht gefallen.
Es geht um viel Geld, immerhin ist der Pflichtanteil, der Birgit Lauda zusteht, 16,5 Prozent des Millionenvermögens.
"Die Familie wollte sich nie streiten. Es ist einfach alles in die Öffentlichkeit gezerrt und vieles missverständlich wiedergegeben worden. Und da hat es überhaupt nichts zu suchen. Das einzige, was zählt, ist, dass ich elf Jahre mit Niki verheiratet war und mir nach österreichischem Recht ein Pflichtteil des Erbes als Ehefrau zusteht", stellte sie erst kürzlich im "Bunte"-Interview klar.
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Auf den Punkt gebracht
- Der Oberste Gerichtshof hat das Ersturteil bestätigt, wonach Birgit Lauda den Pflichtteil des Erbes ihres verstorbenen Mannes Niki Lauda erhalten soll
- Es wird nun über die Höhe des Pflichtteils für Birgit und die gemeinsamen Zwillinge entschieden, die nicht im Testament erwähnt wurden
- Die Familie strebt eine Lösung an, da der Pflichtanteil 16,5 Prozent des Millionenvermögens beträgt